13.01.2004

ERGEBNISLOS

Streit über Digitalrecorder vorerst beendet

In den USA wurde nun der Rechtsstreit zwischen ReplayTV-Besitzern und Hollywood um die Möglichkeit, Werbung bei einer Aufnahme mit digitalem Videorecorder zu überspringen und Aufgenommenes weiterzugeben, ohne Gerichtsentscheid beendet.

Die zuständige Richterin Florence-Marie Cooper stellte die Feststellungsklage ein, nachdem die betroffenen Unterhaltungskonzerne versprochen hatten, keine Klagen gegen die betroffenen Nutzer einzuleiten.

Die fünf ReplayTV-Besitzer wurden bei ihrer Klage gegen die Filmindustrie von der Bürgerrechtsgruppe Electronic Frontier Foundation [EFF] unterstützt, die damit eine Klarstellung der Konsumentenrechte erreichen wollte.

Antrag auf Sammelklage abgelehnt

Die Kläger waren der Ansicht, dass es wie bei herkömmlichen Videorecordern auch hier erlaubt sein müsse, Kopien von Sendungen aus dem Free TV an Haushaltsmitglieder weiterzugeben. Auch eine Veröffentlichung im Internet sei legal, wenn dafür keine Bezahlung oder Gegenleistung verlangt wird.

Und schließlich sei es auch das Recht jedes Konsumenten, auf Werbung komplett zu verzichten und diese nicht anzusehen.

"Solange die Unterhaltungskonzerne weder die fünf klagenden ReplayTV-Besitzer noch die frühere Herstellerfirma Sonicblue verklagen, gibt es keine Grundlage für eine Klage, auch wenn sie die Sorgen aller restlichen und künftigen ReplayTV-Besitzer ausdrücken würde," so Cindy Cohn von der EFF.

Auch der Antrag der EFF auf Ausweitung des Falles auf eine Sammelklage wurde abgelehnt.

Funktionen ohnehin längst entfernt

Mit einer Klage versuchte die Filmindustrie, diese Funktionen zu unterbinden. Man befürchtete vor allem sinkende Werbeeinnahmen und die illegale Weitergabe von kostenpflichtigen Inhalten aus Premium-Kanälen.

In die Pleite geschlittert, verkaufte Sonicblue jedoch kurz darauf die ReplayTV-Sparte an Digital Networks North America. Die neuen Besitzer änderten die Produktpalette und bieten die Geräte seit August nur noch ohne die umstrittenen Funktionen an.

Hintergrund des jetzigen Klageverzichts der Unterhaltungsindustrie scheint also schlicht und einfach die fehlende Notwendigkeit zu sein, da der ursprüngliche Klagsgrund, die Funktionen des Videorecorders, längst zu Gunsten der Filmindustrie weggefallen ist.