"Nummernschilderfassung nicht gedeckt"
Die Pläne für die flächendeckende Erfassung vorbeifahrender Autos auf wichtigen Straßenkreuzungen in Deutschland sind auf Kritik gestoßen.
"Dies ist der Ausdruck einer allgemeinen Tendenz, personenbezogene Daten schon im Vorfeld zu erfassen", sagte der deutsche Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, dem Berliner "Tagesspiegel".
Schaar sieht solche Erfassungssysteme nicht durch die Strafprozessordnung gedeckt. Sie erlaube vielmehr derartige Maßnahmen nur in Einzelfällen bei einem konkreten Tatverdacht. Schaar sagte weiters, dass das Erfassen der Kennzeichen "keinen allzu tiefen Eingriff" in die Rechte der Bürger bedeute, wenn Daten, die nicht fahndungsrelevant seien, sofort wieder gelöscht würden.
Das Problem sei aber, dass mit den Erfassungsgeräten und deren Vernetzung eine "Infrastruktur aufgebaut wird, die weit tiefer gehende Eingriffe ermöglicht". Dafür gebe es derzeit keine Rechtsgrundlage in Deutschland, so Schaar weiter.
Der "Spiegel" hatte zuvor über Projekte in mehreren deutschen Bundesländern berichtet, an Verkehrsknotenpunkten mit modernster Kameratechnik die Kennzeichen aller vorbeifahrenden Autos zu scannen und mit dem Fahndungscomputer im deutschen Bundeskriminalamt [BKA] abzugleichen.
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Bei der Überwachung sollen sämtliche Kennzeichen gefilmt und anschließend Bilder digitalisiert werden um mit dem Fahndungscomputer im BKA abgeglichen werden zu können.
Ist das Kennzeichen gefälscht, das Auto gestohlen oder der Fahrer zur Fahndung ausgeschrieben, wird Alarm ausgelöst. Sicherheitsexperten gehen laut "Spiegel" davon aus, dass der Einsatz der Kameras für Fahndungszwecke von der Strafprozessordnung gedeckt sei. In Hessen sei bereits eine entsprechende Änderung des Polizeigesetzes auf den Weg gebracht worden.
Hessen, Bayern und Thüringen sollen die Erfassungstechnik bereits erprobt haben. Niedersachsen und Baden-Württemberg prüfen demnach zur Zeit, ob sie derart vernetzte Kamerasysteme ebenfalls einsetzen wollen.
