Neuordnung für Telekom-Markt
Im österreichischen Telekommarkt steht im ersten Halbjahr 2004 eine Neuordnung an.
Im Zuge der Umsetzung des neuen Telekomgesetzes, das seit August 2003 in Kraft ist und die aktuellen EU-Richtlinien beinhaltet, wird der Telekomregulator den österreichischen Markt in den nächsten Monaten genau unter die Lupe nehmen.
Änderungen werden sich dabei vor allem für die Telekom Austria [TA] ergeben. Die neuen Marktbeherrschungsentscheidungen sollen bis August 2004 vorliegen, so Telekomregulator Georg Serentschy.
Die Telekomregulierungsbehörde RTR hatte die TA bisher in den bestehenden vier Telekom-Märkten Festnetz, Mietleitungen, Zusammenschaltung und Mobilfunk als marktbeherrschend eingestuft.
Deshalb musste sich die TA ihre neuen Endkundentarife stets von der RTR vorab genehmigen lassen, was die TA als deutlichen Wettbewerbsnachteil sah. Das neue Telekomgesetz sieht nun 18 statt der bisherigen vier Teilmärkte vor, was dem Regulator eine differenzierte Marktanalyse ermöglicht.
TA will Grundgebühr nicht abtretenFlexiblere TA-Preisgestaltung
Die Endkundenpreisregulierung könnte für die TA in einzelnen Märkten nun künftig wegfallen, meinen Brancheninsider. Die Marktregulierung würde sich dann am allgemeinen Wettbewerbsrecht orientieren.
"Wenn voraussichtlich in einzelnen Endkunden-Märkten der Übergang ins Wettbewerbsrecht stattfindet, wird die TA in ihrer Preisgestaltung flexibler", so TA-Regulator Martin Fröhlich.
Etwas später als August soll die Analyse des Breitbandzugangsmarktes vorliegen, so Serentschy weiter. Auch der Markt für internationales Roaming werde zu einem späteren Zeitpunkt - sinnvollerweise im internationalen Gleichklang - analysiert werden. Als Basis für die neuen Analysen dienen dem Regulator die von den Telekombetreibern aktuell zur Verfügung gestellten Marktdaten.
Als marktbeherrschend wurde bis dato ein Unternehmen bisher bei einem 25-prozentigen Marktanteil eingestuft.
Umsetzung des TKG
Das neue Telekomgesetz, das EU-weit einheitliche
Regulierungsbedingungen bringen soll, sieht nun die Feststellung der
Marktbeherrschung über differenzierte Analyseverfahren vor,
entscheidend ist etwa die funktionelle Austauschbarkeit eines
Produktes aus Sicht des Konsumenten.
Das Ende der "Holzhammerregulierung"Prüfung des Wettbewerb
Geprüft wird etwa, ob ein Monopolist bei einer dauerhaften Preissteigerung von fünf bis zehn Prozent seine Profitabilität erhöhen kann oder ob Kunden auf andere Produkte ausweichen können, dann nämlich herrscht ausreichend Wettbewerb.
Wird ein Unternehmen als marktbeherrschend eingestuft, werden spezifisch auf die Wettbewerbsprobleme abgestimmte Regulierungsauflagen auferlegt.
Bis zur Neuordnung der Märkte bleiben die bestehenden Verpflichtungen für marktbeherrschende Unternehmen - also für die Telekom Austria - aufrecht.
