11.12.2003

EU-GERICHTSHOF

EuGH erlaubt Internet-Apotheken

Die Luxemburger EU-Richter haben den Medikamentenversand über das Internet in Deutschland zugelassen.

Ein nationales Verbot des Versandhandels mit in Deutschland erlaubten Arzneien sei nicht mit dem freien Warenverkehr vereinbar, urteilte der Europäische Gerichtshof [EuGH] in Luxemburg.

Deutschland muss den Versandhandel mit Medikamenten daher erlauben, darf dies aber auf zugelassene und nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel beschränken.

Keine Auswirkungen in Österreich

Der EuGH-Entscheid dürfte kaum Auswirkungen auf Österreich haben, den EU-Mitgliedsländern steht es weiterhin frei, den Online-Versand rezeptpflichtiger Arzneimittel zu verbieten.

"Es sind schon Viele auf 'Internet-Apotheken' hereingefallen. Studien haben gezeigt, dass Arzneimittel in den österreichischen Apotheken nicht teurer sind als im Internet," sagte Herbert Cabana, Präsident der Österreichischen Apothekerkammer.

"Die Apothekerkammer hat schon vor Jahren eine Homepage eingerichtet, in der alle mehr als 1.100 Apotheken aufgelistet sind. 90 Prozent haben E-Mail-Adressen. Weiters gibt es Zustelldienste der Apotheker," so Cabana weiter.