TorrentSpy soll Suchanfragen übergeben

us-urteil
25.06.2007

IP-Adressen aus dem RAM an Hollywood

Wie die Electronic Frontier Foundation [EFF] und das Center for Democracy and Technology [CDT] der Universität Berkeley am Montag bekannt gegeben haben, hat ein US-Bundesgericht am Freitag die Suchmaschine TorrentSpy dazu verurteilt, die IP-Adressen ihrer Nutzer zu speichern und bei Bedarf an die Anwälte der Medienindustrie weiterzugeben.

Bei dem Fall handelt es sich um Columbia Pictures Industries v. Bunnell, No. 06-01093 FMC, verhandelt am Gericht für den Bezirk Zentralkalifornien.

Gespeichert für die Ewigkeit

Richterin Florence-Marie Cooper vertrat dabei die Argumentationslinie, dass die Computer von TorrentSpy die IP-Adressen ihrer Besucher zwar nicht aufzeichneten, sie aber während der Anfragen kurz im RAM halten würden, was bereits als elektronische Speicherung gelte und dazu führen müsse, dass die Spuren auf Anfrage von Bundesbehörden herausgegeben werden müssten.

Die Anwälte der EFF und des CDT haben Einspruch gegen das Urteil angekündigt. Würde sich die Argumentationslinie von Richterin Cooper durchsetzen, so die Datenschützer, müsse bald jede einzelne Aktion geloggt werden, die ein User an seinem Rechner ausübe, da jeder Tastendruck im Arbeitsspeicher eines Computers auftauche.

Im Endeffekt würde das Urteil dazu führen, so die Anwälte der Datenschützer, dass jedes Unternehmen gezwungen werde, Unmengen von Daten aus jeder Aktion an einem elektronischen Gerät aufzuzeichnen, sogar Daten aus Dokumententwürfen, die verworfen und niemals abgespeichert worden seien.