Geld zurück beim Rohling-Kauf
Der Verein zur Förderung freier Software [FFS] hat eine Informationskampagne zur Rückvergütung von Pauschalabgaben auf CDs und DVDs in Österreich gestartet.
Mit der Aktion wolle man "die schweigende Mehrheit auf ihre gesetzlichen Rechte und auf die versuchte Kriminalisierung bzw. Gehirnwäsche durch eine Unterhaltungsindustrie, die den Hals nicht voll kriegt, hinweisen", schreibt Georg Jakob, Vorsitzender des Vereins.
Die Leerkassettenvergütung wird auch auf CD- und DVD-Rohlinge aufgeschlagen, wenn diese tatsächlich für Urlaubsfotos, Geschäftsdaten, freie Software wie GNU/Linux oder vom Käufer selbst erstellte Inhalte verwendet werden.
Recht auf Rückerstattung
Bei Kopien, für die der Urheber seine ausdrückliche Einwilligung
erteilt hat, sieht das Gesetz laut § 42 Abs. 6 cif. 1 aber die
Rückerstattung der Urheberrechtsabgabe vor.
Die detaillierte Vorgehensweise samt MusterformularFax und Beleg bringt Geld
In der Praxis werde von diesem Recht allerdings kaum Gebrauch gemacht, obwohl es eigentlich völlig unkompliziert sei, zu seinem Recht und Geld zu kommen.
Ein einfaches Fax und die Übermittlung entsprechender Kassenbelege genüge, so Jakob weiter.
Bei Abgaben von 36 Cent pro DVD und 20 bzw. 23 Prozent pro CD kämen bei Privat-Usern und kleinen Unternehmen wie etwa Grafikstudios, die mehrere hundert Leer-CDs pro Jahr für Back-ups benötigten, durchaus signifikante Summen heraus.
Die laufende Kampagne
Die Filmindustrie hat in Deutschland eine Kampagne gegen
"Raubkopierer" gestartet. In einem TV-Clip wird auch der sexuelle
Missbrauch von verurteilten, jungen Raubkopierern durch ältere
Mitinsassen thematisiert und offensichtlich als "harte, aber
gerechte" Sanktion gutgeheißen.
Hartundgerecht.deDie zugehörige Direktive
Die im Entstehen begriffene EU-Direktive zur Durchsetzung
intellektuellen Eigentums, auch bekannt als
IP-Enforcement-Direktive
