04.12.2003

DEUTSCHLAND

Verfügung gegen "Kopierschutzknacker"

Die deutschen Phonoverbände haben gegen einen Anbieter von Software zum Umgehen von Kopierschutzmaßnahmen beim Landgericht München eine einstweilige Verfügung erwirkt.

Weitere Verfügungen würden folgen, wenn sich einzelne Anbieter weigern sollten, den Abmahnungen Folge zu leisten, teilte die deutsche Landesgruppe des IFPI [International Federation of the Phonographic Industry] am Donnerstag mit.

Umgehungs-Tools verboten

Seit In-Kraft-Treten des neuen Urheberrechtsgesetzes seien mehr als hundert Anbieter von Kopiersoftware im Internet ausgemacht worden, hieß es.

Dazu gehörten auch Computerzeitschriften und Elektronikhändler. Das neue deutsche Gesetz sieht seit Mitte September vor, dass sowohl das Umgehen von Kopierschutzsystemen als auch das Angebot entsprechender Software verboten ist.