02.12.2003

MOBILFUNK

Auch EU gibt UMTS-Klage kaum Chancen

Die EU-Kommission räumt UMTS-Netzbetreibern kaum eine Chance ein, vor Gericht die Rückerstattung eines Umsatzsteueranteils auf die von ihnen ersteigerten Mobilfunklizenzen zu erzwingen.

Nach einer ersten Einschätzung müsse laut der 6. EU-Mehrwertsteuerrichtlinie bei der Lizenzvergabe keine Mehrwertsteuer verrechnet werden, sagte der Sprecher von Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein.

Eine Verrechnung der Mehrwertsteuer sei nur dann vorgeschrieben, wenn der Staat bei Leistungen im Fernmeldebereich eine Dienstleistung erbracht habe, meinte der Sprecher. Die Erteilung von Lizenzen falle nicht in diese Kategorie.