Datenschutz-Schlampigkeit bei Kundenkarten
In Deutschland halten sich längst nicht alle Betreiber von Rabatt- und Kundenkartensystemen nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" an die Vorgaben des Datenschutzes.
Das gehe aus einer bisher unveröffentlichten Studie im Auftrag der Verbraucherzentrale Bundesverband [vzbv] hervor, heißt es im "Spiegel".
Nach dieser Untersuchung fange der lockere Umgang mit dem Datenschutz schon beim Kartenantrag an. Häufig werde dem Konsumenten nicht klar gemacht, welche Angaben zum Vertragsabschluss notwendig und welche lediglich freiwillig seien.
Verbraucherzentrale BundesverbandVerwendung verschwiegen
Zudem werde oft verschwiegen, dass der Kunde die Rabatte auch dann in Anspruch nehmen könne, wenn er untersagt, dass sein Konsum zu Marktforschungszwecken analysiert wird.
Viele Betreiber, so laute das Fazit der vzbv-Studie, würden auch nur unzureichend erläutern, welche Daten erfasst und wie diese genutzt werden. Der Verbraucher, fordert vzbv-Experte Roland Stuhr im "Spiegel", müsse darüber aufgeklärt werden, welche Blöße er sich durch die Benutzung einer Rabattkarte gebe.
In Ausnahmefällen hätten nämlich sogar Polizei und Staatsanwaltschaft Zugriff auf die Kundendaten.
