21.10.2003

RIEN NE VA PLUS

Deutsches Online-Roulette muss vom Netz

Deutschlands erstes staatlich konzessioniertes Online-Roulette ist verfassungswidrig: Das Hamburgische Verfassungsgericht gab am Dienstag einer Normenkontrollklage der Bürgerschaftsfraktionen von SPD und GAL gegen das virtuelle Glücksspiel der Hamburger Spielbank statt.

Das vor knapp einem Jahr gestartete Online-Roulette verstoße gegen das Spielbankgesetz, führte Verfassungsgerichtspräsident Wilhelm Rapp in der Urteilsbegründung aus.

Die Spielbank kündigte auf Anfrage an, das Angebot "zeitnah" vom Netz zu nehmen.

Schutzzweck online nicht erfüllt

Nach Ansicht des Gerichts verlangt das Spielbankgesetz eindeutig, dass das Spiel im Casino selbst stattfindet. Nur auf diese Weise könne zudem der Schutzzweck des Gesetzes erreicht werden, also eine wirksame Überwachung des Glücksspiels, erklärten die Richter.

Weil das Online-Spiel eine niedrigere Zugangsschwelle für Teilnehmer aufweise und das Spielverhalten Süchtiger schwerer zu kontrollieren sei, werde das Angebot den Anforderungen des Gesetzes nicht gerecht.

Bevor das Online-Spiel fortgesetzt werden kann, müsste die Hamburger Bürgerschaft das Spielbankgesetz nun mit der Mehrheit von CDU, Schill-Partei und FDP ändern.