Elektronikschrott-Richtlinie nachgebessert
Die im Jänner von der EU verabschiedete Elektronikschrott-Richtlinie beschäftigt morgen neuerlich das EU-Parlament.
Beschlossen wird, dass Bilanzrückstellungen für die Entsorgung von so genannten "historischen Altgeräten", die vor dem 13. August 2005 [ab dann müssen die Rücknahmesysteme stehen] verkauft worden sind, nur für Geräte, die an Private verkauft wurden, gebildet werden müssen.
Für den größeren Teil von Computern, Handys, Fernseher etc., die an öffentliche Stellen bzw. Firmen verkauft wurden und werden, sind keine Rückstellungen notwendig.
Die Elektronikschrott-Richtlinie verpflichtet Hersteller zur kostenlosen Rücknahme, Behandlung und Verwertung von Altgeräten. Ein entsprechendes nationales Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie muss bis 12. August 2004 fertig sein. Bis 12. August 2005 müssen dann entsprechende individuelle oder kollektive Rücknahmesysteme eingerichtet werden. Betroffen sind sämtliche Geräte, die zu ihrem Betrieb elektrische Energie benötigen, darunter Kühlschränke, Staubsauger, Haarfön, Radios ebenso wie Wecker, Computer, Faxgeräte Handys, Bohrmaschinen Gameboy oder Medizingeräte.
Hersteller entsorgen, Kunden zahlenWirtschatlich bedrohlich
Studien von Price Waterhouse Coopers, Ernst & Young, KPMG und BDO deutsche Warentreuhand AG, die erst nach dem Ende des EU-Legislativverfahrens für die Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte fertig wurden, waren zum Schluss gekommen, dass die Rückstellung für den gesamten Altbestand an Geräten in Extremfällen Unternehmen in den Ruin treiben könnten.
In der ursprünglichen Richtlinie war eine Erklärung angefügt worden, dass der betroffene Artikel 9 noch geprüft wird.
Die neue Regelung des Artikel 9 sieht nun vor, dass Hersteller, die Neugeräte an das Gewerbe oder öffentliche Einrichtungen verkaufen, deren Altbestand kostenlos zurücknehmen und verwerten müssen, unabhängig davon, ob sie diese hergestellt haben oder nicht, die Finanzierung müsse damit erst zum Zeitpunkt der Rückgabe gewährleistet werden, so der Berichterstatter im Europäischen Parlament, der deutsche Abgeordnete Karl-Heinz-Florenz in einer Presseerklärung.
E-Schrott wird ab 2005 eingesammelt"Funktioniert nicht"
Der heimische Elektro-, Sport- und Spielwarenhandel läuft auch nach dieser Änderung weiter Sturm gegen die neue Richtlinie, die bis 12. August 2004 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Rund 70.000 Betriebe werden betroffen sein, schätzt Ernst Aichinger, Obmann des Bundesgremiums des Spiel- und Sport- und Lederwarenhandels.
Grund dafür sei, dass laut Gesetz nicht nur der Hersteller, sondern auch der "Vertreiber", also der Handel, künftig für die ordnungsgemäße Entsorgung der Elektrogeräte verantwortlich ist.
Damit sei ein Händler verpflichtet, die gesamte Registrierung, die Dokumentation über die Inhaltstoffe und die Kennzeichnung und die Finanzierung der Entsorgung sicherzustellen, sofern er etwa einen Fernseher, eine Spielzeugeisenbahn oder einen Computer aus Deutschland importiert.
Die Importe nehmen im Binnenmarkt laut Aichinger zu, weil immer mehr Hersteller den gesamten EU-Raum aus ein bis zwei Auslieferlager versorgen.
Allein bei den rund 700 Spielwarenhändlern rechnet er bei etwa 1.000 elektronischen Spielzeugen mit 2,1 Mio. "Meldungen" beim Umweltministerium oder einer noch zu schaffenden neuen Stelle, beschreibt Aichinger den bürokratischen Aufwand. Im Sportartikelhandel sei die Lage ähnlich, weil ja nicht zuletzt jedes Steck-Licht für ein Fahrrad unter die neue Elektronikschrott-Richtlinie falle. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass das funktioniert," so Aichinger. Seinen Berechnungen zu Folge könnte dies die betroffenen elektronischen Waren um rund fünf Prozent verteuern. Er hält eine Ausnahme für bestimmte Kleinstgeräte für sinnvoll.
