12.09.2003

GERICHT

Keine Verjährung im Infomatec-Prozess

Im Infomatec-Prozess hat das Gericht den Antrag der Verteidigung auf Verjährung der Vorwürfe des Kapitalanlagebetrugs und der Kursmanipulation zurückgewiesen.

Für die Anschuldigungen gegen die beiden angeklagten Ex-Manager Gerhard Harlos und Alexander Häfele gelte die allgemeine Verjährungsfrist von fünf Jahren, erklärte der Vorsitzende Richter des Augsburger Landgerichts, Rainer Brand, am Donnerstag.

Die umstrittenen Ad-hoc-Mitteilungen und Unternehmensprospekte unterlägen nicht dem bayerischen Presserecht mit einer nur halbjährigen Verjährungsfrist.

Argumente

Die Verteidigung hatte die Ad-hoc-Meldungen als Presseerzeugnisse gewertet, die nach dem bayerischen Pressegesetz nach sechs Monaten verjährt seien. Der Vorsitzende Richter machte jedoch deutlich, dass das Presserecht bei Kursmanipulation und Kapitalanlagenbetrug nicht greife.

Bei einer gefälschten Ad-hoc-Meldung sei es gerade Absicht, die Unrichtigkeit der Angaben über einen längeren Zeitraum zu verschleiern. Würde dafür nur eine sechsmonatige Verjährung gelten, wäre Bayern ein "Eldorado für Anlagebetrüger und Börsenschwindler", sagte der Richter. "Ich kann mir nicht vorstellen, das dies Wille des Gesetzgebers ist."