Fahndung mit digitalen Passbildern

deutschland
12.04.2007

Voller Durchgriff der Polizei geplant

Die deutsche Bundesregierung will der Polizei einen Zugriff auf digitalisierte Passbilder der Bürger ermöglichen, um diese zu Fahndungszwecken zu verwenden.

Die Berliner "tageszeitung" vom Donnerstag zitierte aus einem Gesetzesentwurf der Bundesregierung, wonach die Polizei auf diese Fotodaten im "automatisierten Verfahren", also ohne Mitwirkung der Passbehörden, zur Verfolgung von Straftaten aller Art zugreifen können soll.

Gespeichert und gematcht

Betroffen seien alle Inhaber des seit Ende 2005 ausgegebenen neuen biometrischen Reisepasses. Ihre Bilder sind bereits im JPEG-Format bei den Passbehörden gespeichert. Schon bisher konnte die Polizei bei Bedarf zu Fahndungszwecken auf die bei den Behörden hinterlegten Fotos zurückgreifen. Die Digitalbilder ermöglichen jedoch, etwa zusammen mit Videoüberwachungsanlagen mit Gesichtserkennung, eine neue Qualität in der Überwachung.

Die "taz" zitiert in ihrem Artikel auch Otto Schily [SPD], der während seiner Zeit als Innenminister den Biometriepass eingeführt hat, mit der Aussage, die biometrischen Merkmale würden ausschließlich auf dem Pass gespeichert.

Gespeicherte Fingerabdrücke

Umstritten sei in der Koalition nur noch, ob auch die Fingerabdrücke der Bevölkerung im Passregister gespeichert werden, berichtete die Zeitung weiter. Derzeit heißt es demnach im Gesetzesentwurf der Bundesregierung: "Die bei der Passbehörde gespeicherten Fingerabdrücke sind spätestens nach der Aushändigung des Passes an den Passbewerber zu löschen."

Die CDU/CSU wolle diesen Passus anders als die SPD allerdings streichen. Der deutsche Innenminister Wolfgang Schäuble [CDU] hatte sich jüngst in einem Interview für die Speicherung der Fingerabdrücke ausgesprochen.

(AFP | taz)