Musikdatei-Auktion von eBay gestoppt
Der von einem US-Musikliebhaber gestartete Testfall, eine Musikdatei über das Online-Auktionshaus eBay zu versteigern, ist vorerst gescheitert.
Mit der Versteigerung wollte George Hotelling auf die rechtlich bisher nicht geregelte Situation des Wiederverkaufs von online erworbenen Musiktiteln aufmerksam machen.
Ebay stoppte die Auktion mit der Begründung, Hotelling verstoße damit gegen geltende eBay-Vorschriften. Demnach seien keine Warenangebote zugelassen, deren Auslieferung über das Internet erfolgt.
Hotelling besteht jedoch keineswegs auf den Online-Lieferungsweg und versucht derzeit eBay von der Fortführung des Experiments zu überzeugen.
Rechtslage klären
Hotelling hoffte, durch die mediale Aufmerksamkeit klären zu
können, welche Rechte beim virtuellen Musik-Kauf erworben werden.
Musikdatei-Auktion soll Rechtslage klären
Website von George HotellingSatte Gebote
Während eine Musik-CD nach einem Kauf legal weiterveräußert werden kann, ist die Rechtslage bei rein digitalen Musikdaten ohne Tonträger derzeit noch nicht geklärt.
Hotelling erwarb den Song über Apples iTunes-Music-Store für 99 US-Cent.
Zuletzt stand die Auktion bei 2.550 USD, die Hotelling der Electronic Frontier Foundation [EFF] zukommen lassen wollte.
