Neue Klage gegen bwin

verbot
02.04.2007

Die Wiener Omnia Communication-Centers GmbH hat gegen den Online-Glücksspielanbieter bwin eine Klage beim Handelsgericht Wien eingebracht.

Mit einer Entscheidung des Handelsgerichts über den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung sei in den nächsten Wochen - aber nicht mehr im April - zu rechnen, sagte der mit der Sache beauftragte Anwalt der Kanzlei Höhne, In der Maur & Partner, Georg Streit, am Montag. Bwin sieht der Klage gelassen entgegen.

Omnia will sofortiges Verbot

Die Omnia Communication-Centers, die in Österreich Online-Unterhaltungsspiele anbietet, habe am vergangenen Freitag das sofortige Verbot für bwin beantragt, Online-Glücksspiele in Österreich anzubieten, solange bwin über keine entsprechende Konzession dafür verfüge, teilte das Unternehmen am Montag mit.

Das würde bedeuten, dass bwin für Glücksspiele [nicht aber für Sportwetten] keine Einsätze mehr aus Österreich annehmen, bzw. keine österreichischen Teilnehmer mitspielen lassen dürfte.

Omnia will mehr Wettbewerb

Bwin biete Glücksspiele bisher nur auf Grundlage einer Konzession der Regierung von Gibraltar an, die nach Ansicht der Omnia Communication-Centers in Österreich keine Gültigkeit besitzt.

Omnia strebe laut Streit das Verfahren an, weil das eigene Geschäft nicht so in Gang kommt wie erwünscht. Vom Weg über das Handelsgericht erhoffe sich das Unternehmen mehr Chancen auf Wettbewerb.

Omnia Communication war im Vorfeld der nun eingebrachten Klage bereits strafrechtlich gegen bwin vorgegangen und hatte über die Kanzlei des ehemaligen Justizministers Dieter Böhmdorfer im Dezember 2006 bei der Staatsanwaltschaft Wien eine Anzeige eingebracht.

Nationale Konzession nötig?

Omnia sieht sich in ihrer Haltung auch durch das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofes [EuGH] vom 6. März in der Rechtssache Placanica bestätigt.

Das Urteil stelle klar, dass das österreichische Glücksspielgesetz, das für das Anbieten von Glücksspielen im Inland eine nationale Konzession verlange, dem europäischen Gemeinschaftsrecht entspricht. Bwin operiert über eine Konzession in Gibraltar.

Bwin gelassen

Bwin sieht der Klage gelassen entgegen. Das Unternehmen sehe sich in einer "sehr komfortablen Rechtslage", die Geschäftsbasis sei durch die jüngsten auch aus Brüssel gesteuerten Entwicklungen auf dem europäischen Glücksspielmarkt und den Äußerungen der EU-Kommission gestärkt, sagte bwin-Sprecherin Karin Klein am Montag.

Der EuGH sieht Strafen gegen ausländische Anbieter von Internet-Wetten als EU-rechtswidrig an.

(futurezone | APA)