26.08.2003

USA

Etappensieg der DVD-Lobby gegen DeCSS

Der Oberste Gerichtshof von Kalifornien hat entschieden, dass die Veröffentlichung des DVD-Kopierprogramms DeCSS nicht durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt ist.

Der Beklagte Andrew Bunner hatte DeCSS veröffentlicht, was ihm in erster Instanz mit einer einstweiligen Verfügung untersagt worden war. Das Berufungsgericht hatte jedoch entschieden, dass er dadurch in seinem Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt worden sei.

Der Oberste Gerichtshof gab jetzt wiederum der von der "DVD Copy Control Association" beantragten einstweiligen Verfügung statt. Die Lobby-Gruppe sieht durch die DeCSS-Publikation Geschäftsgeheimnisse verletzt. Der Fall geht jetzt wieder an die erste Instanz zurück, die über diesen Vorwurf entscheiden muss.

Ein Prozess-Tool

DeCSS hat schon eine ganze Reihe von Prozessen provoziert: Die Betreiber der Webseite 2600.com haben vor rund einem Jahr entschieden, dass sie ihren Fall nicht vor das höchste US-Gericht, den Supreme Court, bringen werden, und damit einen zweieinhalb Jahre dauernden Rechtsstreit beendet.

Unterdessen muss der Norweger Jon Lech Johansen, auch bekannt als "DVD Jon" oder "DeCSS Jon", wegen der Entschlüsselung des Kopierschutzes von DVDs Ende dieses Jahres erneut vor Gericht.

Der nun 19-jährige Johansen hatte als 15-Jähriger den Kopierschutz für DVDs ausgehebelt und das Kopierprogramm anschließend über das Internet verbreitet.