DVD-Brenner werden teurer
Hersteller oder Importeure von DVD-Brennern in Deutschland müssen künftig eine Urheberabgabe von 9,21 Euro je verkauftes Gerät zahlen.
Darauf einigten sich der Branchenverband für Informationstechnik und Telekommunikation [BITKOM] und die Zentralstelle für private Überspielungsrechte [ZPÜ].
Der Branchenverband erkannte damit die Abgabe je DVD-Brenner an, die Künstler für den wirtschaftlichen Verlust entschädigen soll, der ihnen durch erlaubte Privatkopien von DVDs entsteht. Mit der DVD-Brenner-Abgabe werden private Mitschnitte von TV-Sendungen auf DVD sowie CD-Kopien abgegolten, die von DVD-Brennern ebenfalls vervielfältigt werden können.
Der Vereinbarung zufolge müsse die Abgabe nun rückwirkend für Geräte geleistet werden, die ab dem 1. Jänner 2003 verkauft worden seien. BITKOM-Verbandsmitglieder erhielten außerdem einen Rabatt, so der Verband.
BITKOMAbgaben in Österreich nur auf Datenträger
In Österreich sind Urheberabgaben nur auf Datenträger gesetzlich erlaubt. Die Austro-Mechana nimmt diese Rechte wahr.
Die Geräte selbst - vom Videorecorder bis zum DVD-Brenner - dürfen nicht mit entsprechenden Abgaben belegt werden.
Da hier zu Lande die Urheberabgabe auf Rohlinge aller Art, Videokassetten etc. jedoch ungleich höher als im benachbarten Deutschland ist, sind die Gebühren insgesamt nicht günstiger, sondern einfach nur anders verteilt.
