Erste Niederlage für RIAA-Vorladungen
In ihrem Kampf gegen Musikpiraterie im Netz hat die RIAA, der Branchenverband der US-Musikindustrie, eine erste Niederlage einstecken müssen.
Ein US-Bundesgericht wies die Versuche der Musikindustrie mittels Vorladung die Namen von vermeintlichen Tauschbörsenpiraten am MIT und Boston College zu erfahren als unrechtmäßig zurück.
Das Urteil nennt dafür jedoch Formfehler, eine Vorladung die im US-Bundesstaat Washington eingereicht wurde könne nicht in Massachusetts zugestellt werden.
Die beiden Universitäten hatten sich gleich zu Beginn gegen die Vorladungen gewehrt, die den Namen und weitere Information eines MIT-Studenten und dreier Bostoner Studenten in Erfahrung bringen soll.
Unis weisen RIAA-Klagen als illegal zurück"Verfahrenstechnisches Problem"
Für die RIAA ist das Urteil ein "kleines verfahrenstechnisches Problem" und ändere nichts an der "unbestreitbaren Tatsache, dass Personen die illegal online Musik tauschen nicht anonym sind und die Provider ihre Daten herausgeben müssen". Man werde die Vorladungen letzlich dort einreichen, wo das Gericht es verlange, so ein RIAA-Sprecher.
Die RIAA versucht über die Vorladungen die Namen von vermeintlichen Usern von P2P-Börsen in Erfahrung zu bringe, die anschließend auf Schadensersatz geklagt werden sollen. Dabei beruft sich die Musikindustrie auf ein Urteil gegen US-Provider Verizon, wonach Provider die Daten ihrer Kunden herausgeben müssen, wenn diese gegen Copyright verstoßen.
