10.08.2003

TAUSCHBÖRSEN

Erste Niederlage für RIAA-Vorladungen

In ihrem Kampf gegen Musikpiraterie im Netz hat die RIAA, der Branchenverband der US-Musikindustrie, eine erste Niederlage einstecken müssen.

Ein US-Bundesgericht wies die Versuche der Musikindustrie mittels Vorladung die Namen von vermeintlichen Tauschbörsenpiraten am MIT und Boston College zu erfahren als unrechtmäßig zurück.

Das Urteil nennt dafür jedoch Formfehler, eine Vorladung die im US-Bundesstaat Washington eingereicht wurde könne nicht in Massachusetts zugestellt werden.

"Verfahrenstechnisches Problem"

Für die RIAA ist das Urteil ein "kleines verfahrenstechnisches Problem" und ändere nichts an der "unbestreitbaren Tatsache, dass Personen die illegal online Musik tauschen nicht anonym sind und die Provider ihre Daten herausgeben müssen". Man werde die Vorladungen letzlich dort einreichen, wo das Gericht es verlange, so ein RIAA-Sprecher.

Die RIAA versucht über die Vorladungen die Namen von vermeintlichen Usern von P2P-Börsen in Erfahrung zu bringe, die anschließend auf Schadensersatz geklagt werden sollen. Dabei beruft sich die Musikindustrie auf ein Urteil gegen US-Provider Verizon, wonach Provider die Daten ihrer Kunden herausgeben müssen, wenn diese gegen Copyright verstoßen.