07.08.2003

3G

Abschreibposten UMTS-Lizenz

Der im vergangenen Jahr knapp der Pleite entgangene deutsche Mobilfunkdienstleister Mobilcom kann seine lang gehegten Hoffnungen auf eine Rückerstattung der Milliardenkosten seiner UMTS-Lizenz voraussichtlich begraben.

Der Präsident der deutschen Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post [RegTP], Matthias Kurth, sagte: "Es gibt keine Rechtsgrundlagen dafür, dass im Falle einer vorzeitigen Rückgabe der Lizenz an uns eine anteilige Entschädigungszahlung fällig wäre." Damit erteilte Kurth jüngsten Überlegungen von MobilCom eine klare Absage.

Konzernchef Thorsten Grenz lässt einem Vorabbericht der "WirtschaftsWoche" vom Mittwoch zufolge prüfen, ob das Unternehmen bei Rückgabe der Lizenz 85 Prozent des Kaufpreises von rund 8,5 Mrd. Euro vom deutschen Staat zurückfordern könne. Ein MobilCom-Sprecher sagte, es sei noch nicht entschieden, ob ein Verwaltungsverfahren angestrengt werde.

Verwaltungsverfahren möglich

Bereits unmittelbar nach der UMTS-Versteigerung hatte MobilCom versucht, die Verfassungsmäßigkeit der Auktion mit einer Klage in Zweifel zu ziehen, um die Milliardenausgaben für die 20 Jahre gültige Lizenz zurückzubekommen.

Die Klage wurde indes zurückgezogen. Eine abermalige Klage von MobilCom auf Entschädigung würde das Büdelsdorfer Unternehmen nach Einschätzung des Präsidenten der Telekom-Regulierungsbehörde finanziell überfordern. Der Streitwert von rund 8,5 Mrd. Euro wäre erheblich, sagte Kurth. "Allein für die Gerichtskosten fiele für MobilCom ein zwei- bis dreistelliger Millionenbetrag an."

Aus dem UMTS-Geschäft hat sich MobilCom angesichts der finanziellen Lasten inzwischen verabschiedet und sein im Aufbau befindliches UMTS-Netz mit deutlichen Verlusten für 20 Mio. Euro an den Konkurrenten E-Plus veräußert.

Zum Jahresende kann die Behörde die UMTS-Lizenz von MobilCom zurückfordern, da das Unternehmen der Lizenzverpflichtung zum Bau seines UMTS-Netzes nicht nachkommt. Ein Verkauf der Lizenz ist untersagt.