31.07.2003

UMDENKEN

SMS-Scheidungen gültig, aber unmoralisch

Die malaysische Regierung hat nun eine Entscheidung eines religiösen Gerichts gekippt, nach der die Scheidung per SMS erlaubt war.

Das Eherecht soll nun verschärft werden und die Einleitung des Scheidungsverfahrens via Kurzmitteilung, E-Mail oder Fax untersagen.

"Wir müssen das stoppen, denn es ist unmoralisch und für die Gesellschaft inakzeptabel", sagte der Regierungsberater für Religionsfragen, Abdul Hamid Othman, der in der letzten Woche die Scheidung via SMS noch gebilligt hatte.

Heftige Proteste

In Malaysia akzeptierte in der vergangenen Woche ein Richter die SMS-Botschaft eines Mannes an seine Frau als gültige erste Benachrichtigung.

Die Entscheidung löste Proteste unter Frauenrechtsorganisationen aus, die diese als frauenfeindlich kritisierten.

Ministerpräsident Mahathir Mohamad erklärte nun, die Mitteilung der Scheidungsabsicht als Textnachricht über das Mobiltelefon sei zwar nicht illegal. Sie sei jedoch keine "angemessene Art, sich scheiden zu lassen".

Mahathir beantragte daher eine Überprüfung des Scheidungsrechts. Sein Kabinett nahm dazu am Mittwoch erste Beratungen auf.

Im Islam ist eine Scheidung durch den Mann eine relativ einfache Sache. Es genügt, wenn der Mann die Scheidungsabsicht in Gegenwart der Frau drei Mal ausspricht.