Schweiz startet Hooligan-Datenbank
Die Sicherheitsorgane der Schweiz bereiten sich auf die Fußball-Europameisterschaft 2008 vor. Mit der Einrichtung einer Datenbank für Hooligans schließt Bern nun zu entsprechenden Systemen in Österreich und anderen EU-Ländern auf.
Das Schweizer Bundesamt für Polizei [Fedpol] hat am 28. Februar die Datenbank "Hoogan" in Betrieb genommen, in der Fußball-Hooligans erfasst werden sollen. Die Datenbank ist Teil eines Pakets von Sicherheitsmaßnahmen, die die Schweizer Behörden im Vorfeld der Fußball-Europameisterschaft 2008 verabschiedet haben.
"Bisher gab es in der Schweiz nur eine Stelle bei der Stadtpolizei Zürich, die ein Hooligan-Verzeichnis geführt hat", sagt Fedpol-Sprecherin Daniele Bersier. "Seit dem 1. Januar gibt es die gesetzliche Grundlage dafür, die Datenbank beim Bund zu führen."
Seit dem 1. Jänner können die kantonalen Behörden der Schweiz gegen Hooligans Maßnahmen ergreifen. Diese können von einer Meldepflicht bis hin zu Ausreisesperren reichen. Voraussetzung dafür waren die Revision des Bundesgesetzes über Maßnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit [BWIS] und die entsprechende Verordnung, die vom Bundesrat mit 1. Jänner 2007 in Kraft gesetzt wurde.
Die Maßnahmen können auch gegen Jugendliche ab zwölf Jahren verhängt werden. Personen ab 15 Jahren können für bis zu 24 Stunden in Polizeihaft genommen werden.
Voller Betrieb ab Ende 2007
"Hoogan" steht ab sofort den Polizeibehörden derjenigen Kantone zur Verfügung, die Gastgeber der Euro 2008 sind. Gespielt wird in Basel, Bern, Zürich und Genf. Bis Ende 2007 sollen auch alle anderen Kantonspolizeibehörden sowie das Grenzwachtkorps Zugang zu "Hoogan" erhalten.
Die von den Behörden gegen Hooligans ergriffenen Maßnahmen sind ebenfalls in der Datenbank erfasst.
Stadionverbote berücksichtigt
Bis Ende Juni soll die Datenbank um Informationen über jene Personen ergänzt werden, gegen die von den Schweizer Fußball- und Eishockey-Vereinen bereits Stadionverbote verhängt worden sind.
Diese rund 600 Fälle von Stadionverboten werden derzeit von der Hooligan-Beobachtungsstelle in Zürich gesichtet. Die Schweizer Klubs sind außerdem nach wie vor berechtigt, Stadionverbote zu verhängen.
Die Rechtslage in Österreich
In Österreich wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb einer Hooligan-Datenbank mit der Verabschiedung der Sicherheitspolizeigesetznovelle am 6. Dezember 2005 geschaffen.
Die Novelle, die ebenfalls im Hinblick auf die Euro 2008 geschrieben wurde, sieht auch vor, dass bei Sportveranstaltungen eine "Schutzzone" von 500 Metern um Veranstaltungsorte eingerichtet werden kann und die Sicherheitsbehörden auch auf Videoaufnahmen Privater zugreifen können.
Die Novelle wurde seinerzeit nur von den Grünen abgelehnt, die Datenschutzbedenken anmeldeten.
Kooperation mit österreichischen Behörden
Günter Marek, Projektleiter Sicherheit für die Euro 2008 im österreichischen Innenministerium, zeigt sich auf Anfrage von ORF.at zufrieden: "Wir arbeiten mit den Schweizern ganz eng zusammen." Die Schweiz habe nun die Voraussetzung dafür geschaffen, Hooligans nach den gleichen Kriterien einstufen und behandeln zu können, wie sie von den österreichischen Behörden angewandt werden.
Eine Anfrage bei der schweizer Bundespolizei zum internationalen Abgleich der Hooligan-Daten läuft.
(APA | sda | futurezone)