Klage gegen Bertelsmann vorerst gestoppt
Bertelsmann hat eine in den USA erhobene milliardenschwere Schadensersatzklage vorläufig gestoppt.
Die Klageschrift darf in Deutschland vorerst nicht an den Medienkonzern zugestellt werden, entschied das Bundesverfassungsgericht in einer Einstweiligen Anordnung.
Mehrere US-Musikkonzerne und Künstler, darunter EMI und Universal, haben Bertelsmann auf 17 Milliarden USD [14,5 Mrd. Euro] Schadensersatz verklagt.
Sie werfen Bertelsmann vor, das illegale Musikservice Napster mit Kapital unterstützt und somit groß angelegte Urheberrechtsverletzungen gefördert zu haben.
Verfahren für sechs Monate blockiert
Da die Zustellung der Klageschrift nach US-Recht Prozessvoraussetzung ist, ist das Verfahren vorläufig blockiert. Die Zustellung ist sechs Monate, höchstens bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren, untersagt.
Begründung des Gerichts
Nach den Worten des Gerichts gab eine Folgenabwägung den Ausschlag für die Anordnung.
Wenn durch die Zustellung der Fortgang des Verfahrens in den USA möglich werde, dann sei Bertelsmann der Gefahr einer Verurteilung ausgesetzt.
Selbst wenn dieses Urteil in Deutschland nicht anerkannt werde, könnte das US-Vermögen des Konzerns vollstreckt werden. Hinzu komme ein drohender Rufverlust durch einen Prozess.
"Werden Verfahren vor staatlichen Gerichten in einer offenkundig missbräuchlichen Art und Weise genutzt, um mit publizistischem Druck und dem Risiko einer Verurteilung einen Marktteilnehmer gefügig zu machen, könnte dies deutsches Verfassungsrecht verletzen", so das Gericht.
Dies sei im Hauptsacheverfahren zu prüfen.
Die Zustellung der Klage ist nach deutschem Recht Voraussetzung für die spätere Anerkennung des ausländischen Urteils.

