Ahnungslose Opas auf RIAA-Liste
Die Klagen gegen einzelne Tauschbörsenuser bekommen nun auch Gesichter und Namen.
Die RIAA hat mittlerweile 911 Gerichtsvorladungen an vermeintliche Tauschbörsenuser in den USA verschickt, egal ob es sich dabei um Studenten, Großeltern mit tauschenden Enkelkindern oder Zimmergenossen aus dem Studentenheim handelt.
Entsprechend verwirrt fiel bei manch ahnungslosen Besitzern der Internetanschlüsse wohl auch die Reaktion auf die Vorladung aus.
Anwälte warnen nun davor an diesen Fällen ein Exempel zu statuieren, auch wenn die Besitzer selber fallweise Songs aus dem Netz heruntergeladen haben. Klagen gegen "kleine Fische" könnten die Stimmung schnell gegen die Musikindustrie drehen lassen, so das Argument.
Vor diesem Fall hat auch bereits ein Lobbyist für Sharman Networks [KaZaA] gewarnt. Durch die Gesichter und die Geschichten dahinter könnte die Piraten sympathisch werden ¿ dies würde sicher auch vor Gericht eingesetzt werden. Auch die Prozesskosten und ihre ruinösen folgen könnten als Argument verwendet werden.

Keine Selektion
Der Präsident der RIAA, Cary Sherman, argumentiert unterdessen, dass die Nichtselektion die Idee hinter den Vorladungen sei. Es sei egal, wer die enstprechenden Personen sind; wenn sie eine beträchtliche Zahl an entsprechenden Files anbieten, sollen sie wissen dass sie sich dabei einem Risiko aussetzen, so Sherman.
Manche Vorladungen der RIAA sollen bereits das Sharing von fünf Songs als ausreichend erachten. Früher hatte die Musikindustrie immer versichert, nur Personen mit riesiger MP3-Sammlung kämen ins Visier.
In den nächsten Monaten könnte derart eine Art "Shock and awe" im Netz losgetreten werden, bei der User plötzlich feststellen müssen, dass Filesharing weder anonym ist noch ein Username der Art "hotdudes0587" vor etwaiger Verfolgung schützt.
Abschreckung
Einzelne User ließen sich bereits durch die bloße Ankündigung der Vorladungen abschrecken und haben alle Songs auf ihren Rechnern gelöscht. Abzuwarten bleibt, was dies im Falle einer Anklage bedeutet und wie es ausgelegt wird.
Die RIAA selber hat noch keine Lösung für den Fall überlegt, in dem User von sich aus auf sie zukommen. "Wenn Jemand eine Einigung ohne Gericht anstrebt, kann er uns ruhig anrufen, aber es ist noch nicht klar wie wir darauf reagieren werden", so Sherman.
Anwälte rechnen mit der Einreichung von einigen hundert Klagen innerhalb der nächsten acht Wochen. Laut dem amerikanischen Copyrightgesetz DMCA kann dabei pro Song zwischen 750 USD und 150.000 Schadenersatz gefordert werden.
Lösungsvorschläge
Im Netz kursieren dazu bereits verschiedene Überlegungen. Laut
DMCA darf der Besitzer einer CD auch eine digitale Kopie auf seinem
Rechern für private Zwecke haben. Im Falle einer Vorladung, so
lautet der Vorschlag, könnte man alle CDs der beanstandeten Songs
kaufen, was in einigen Fällen günstiger als ein Gerichtsprozess sein
könnte.
