15.07.2003

TOBEND

Teutonische Trademark trotzt Telekom

In der Klage der Deutsche Telekom [DT] gegen eine Berliner Firma auf Unterlassung der Verwendung des "T" als Werbe- und Markennamen hat das Landgericht Köln eine erste Entscheidung gefällt.

Demnach wurde ein entsprechender Antrag der DT auf Verwechslungsfähigkeit ihrer eingetragenen Marken mit der von Team-Konzept als nicht ausreichend beurteilt, da keine Verwechslungsfähigkeit besteht.

Bis zum 15.8, der vom Gericht festgesetzten Frist, haben die Parteien nun Zeit, sich außergerichtlich zu einigen.

Bei Nichteinigung wird am 2.9. über das weitere Verfahren und ein etwaiges Gutachten, um die Verwechslungsgefahr bei einer Bevölkerungsbefragung abzuklären.

Nicht nur die Dienstleistungen, sondern auch die beiden Zeichen seien "in einer an die Identität hinreichender Weise ähnlich." Schließlich sei das Team-Konzept-Logo ebenfalls fast ausschließlich durch den Buchstaben "T" geprägt und auch der "konturlose rote Hintergrund" führe keine ausreichende Unterscheidung herbei, zitiert Team-Konzept auf seiner Website.

Kostenfalle

Die Kosten für das Gutachten werden auf 30.000 Euro geschätzt, der Streitwert wurde vom Gericht auf 500.000 Euro festgelegt. Die beklagte Firma Team-Konzept argumentiert, dass durch die hohen Kosten Druck hin auf eine vorzeitige Einigung ausgeübt wird.

"Wir müssen uns jetzt erstmals beraten und uns ausrechen, ob wir uns unser Recht überhaupt leisten können. Aber wir haben in letzter Zeit so viel Zuspruch bekommen, das ermuntert natürlich weiter zu machen," zeigt sich Udo Blenk kämpferisch.

"Schließlich geht's jetzt um nichts weniger als um die Monopolisierung eines Buchstabens. Und wir wollen schließlich, dass die Buchstaben frei bleiben."