Tauschbörsen-User trotz Klagen ungerührt
Heute tritt in Österreich das neue Urheberrecht in Kraft. Die konkreten Auswirkungen der Novelle auf die Tauschbörsen-Nutzer lassen sich derzeit noch nicht abschätzen, da sowohl die juristische Auslegung der Gesetze als auch die Strategie der Unterhaltungsbranche im Land eine große Rolle spielen.
Bisher hatten Musik- und Filmindustrie immer betont, man wolle den Konsumenten in erster Linie zu mehr Unrechtsbewusstsein erziehen, doch ließ man auch nie Zweifel daran, dass unbelehrbare User, die in großem Stil Filme oder Musik tauschen, mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen haben.
Doch trotz aller Drohgebärden und bereits statuierter Exempel von Seiten der Rechteinhaber zeigen sich die Tauschbörsen-Nutzer weiter unbeeindruckt, wie die Statistiken der meistgenutzten Peer-to-peer-Netzwerke [P2P] belegen.
In den USA wurden schon viele Tauschbörsen-Nutzer, teilweise auf utopische Schadenersatzzahlungen, verklagt. Auch in Deutschland mussten sich Raubkopierer schon vor Gericht verantworten.
Erster deutscher "Tauschbörsen-Pirat" verhaftetErwarteter User-Einbruch blieb aus
Seit die US-Musikindustrie letzten Donnerstag ankündigte, schärfer gegen User vorzugehen, die in P2P-Netzwerken größere Mengen urheberrechtlich geschützter Songs zum Download anbieten, haben sich die Nutzerzahlen der Tauschbörsen kaum verändert. Obwohl Strafen von bis zu 150.000 USD pro getauschtes Lied drohen, scheint das die User nicht zu kümmern.
Weder KaZaA noch Grokster, beide arbeiten über das FastTrack-Netz, verzeichneten siginifikante Einbrüche bei den Tauschwilligen. In den letzten Tagen waren immer zwischen 3,4 und 4,4 Mio. Nutzer im FastTrack-Netzwerk online.
Nur in den ersten zehn Stunden nach der RIAA-Kriegserklärung soll bei KaZaA ein kurzfristiger Rückgang feststellbar gewesen sein, bei Grokster hingegen sind die Nutzerzahlen am betreffenden Donnerstag sogar um fünf bis zehn Prozent gestiegen.
Ob die österreichischen User und Konsumenten ihr Verhalten mit In-Kraft-Treten der Urheberrechtsnovelle ändern, wird sich erst zeigen. Doch vor allem die Einschränkungen im Bereich der Privatkopie werden wohl noch für einigen Wirbel bei den Konsumenten sorgen.
Neues Urheberrecht tritt in KraftKopierschutz-Knacken ab sofort verboten
Wichtigste Verbesserung für die Rechteinhaber ist das neue Verbot
des Knackens von Kopierschutzmaßnahmen. Will man sein Recht auf
Privatkopie ausüben, bleibt einem also nur noch das Kopieren mit
einfacher Geschwindigkeit über die [digitalen] Aus- und Eingänge.
Was das neue Urheberrecht bringt
