RIAA mahnt Verizon-Kunden ab
Die vier User, deren Namen der US-Provider Verizon aufgrund eines Gerichtsbeschluss an die Recording Industry Association of America [RIAA] ausliefern musste, bekommen von der RIAA nun Unterlassungsaufforderungen.
Der Verband der Musikindustrie fodert nach eigenen Angaben die User in Briefen auf, das Anbieten von illegal kopierten Songs zum Download zu unterlassen. Ein Sprecher wollte jedoch keine Kopien der Briefe freigeben und auch nicht die Namen der User bekannt geben.
Nach seinen Angaben soll auch ein fünfter User, Kunde des Providers Earthlink, demnächst einen Brief mit vergleichbaren Inhalt erhalten. Die Earthlinkanwälte hatten mit der Preisgabe des Namens bis nach dem Urteil gegen Verizon gewartet.
Verizon hatte sich lange dagegen gewehrt, die Namen der vermeintlichen Tauschbörsenbenutzer veröffentlichen zu müssen, doch ein US-Berufungsgericht gab schließlich der RIAA Recht.
Verizon verliert wieder gegen RIAAVerizon will weiterkämpfen
Ein Berufungsgericht des Bundes hat Anfang des Monats eine aufschiebende Wirkung des im April ergangenen Urteils abgelehnt.
Verizon hat angekündigt, alle Rechtsmittel im Kampf gegen die Entscheidung ausschöpfen zu wollen. Die Ablehnung der aufschiebenden Wirkung habe nichts mit dem Rechtsstreit an sich zu tun, betonte Verizon-Vizepräsidentin Sarah B. Deutsch. Der Rechtsstreit mit der RIAA werde voraussichtlich im September weitergehen.
Streitpunkt Copyrightgesetz DMCA
US-Bundesrichter John Bates hatte Verizons Argument, dass das
US-Copyrightgesetz DMCA [Digital Millennium Copyright Act] gegen die
freie [und anonyme] Meinungsäußerung und damit die Verfassung
verstößt, zurückgewiesen.
Provider muss Kazaa-User identifizieren
