16.06.2003

ÜBERWACHUNG

Bildquelle: Corbis / ORF.at

Finanzierungsstreit wird vertagt

Drei Fragen an vier Ministerien

1. "Warum sitzen Vertreter des Heeresnachrichtenamts in Gesprächsrunden, in denen die Finanzierung der Überwachung des Telekom-Verkehrs durch die Polizei in Ausführung eines Gerichtsbeschlusses diskutiert wird?"

2. "Fungieren die militärischen Nachrichtendienste neuerdings als zusätzliches Vollzugsorgan zur Überwachung der Telefonie in Österreich und wie stimmt das mit der Verfassung überein?"

3. "Wer hat das Heeresnachrichtenamt zur Teilnahme an den Gesprächsrunden eingeladen?"

Diese drei Fragen hatten wir an die Presseabteilungen von vier der fünf Ministerien gerichtet, von denen bekannt ist, dass sie an dem erwähnten Prozess beteiligt sind. Wegen des Streits über die Finanzierung der Überwachung wurde die Verabschiedung der Novelle zum Telekom-Gesetz [TKG] mehrmals verschoben. Am Dienstag ist der nächstmögliche Termin für den Weg durch den Ministerrat.

Umleitung vom Verkehrsministerium ...

Man könne die drei Fragen leider nicht beantworten, hieß es aus dem Verkehrsministerium, man sei im Fall des TKG ja nur die abwickelnde Stelle, die Koordination der Gesprächsrunden zur Finanzierung der Telekom-Überwachung liege beim Innenministerium.

Und: Ob wir schon beim Verteidigungsministerium angefragt hätten, das eigentlich prädestiniert für Antworten auf diese Fragen sei [die fuZo hatte, siehe ganz unten].

... zum Innenministerium

Im koordinierenden Innenministerium wiederum verfügte man auch nicht über die nötige Hintergrundinformation - so lautet die Auskunft -, sondern erfülle mit der Telefonüberwachung ja auch nur einen Auftrag des Bundesministeriums für Justiz.

Überhaupt seien Justiz und Finanz die hauptsächlich betroffenen Ministerien, zumal man sich ja über die Finanzierung der Kosten für Überwachungstechologien nicht einig sei.

Und: ob die fuZo schon beim von den Fragen hauptsächlich betroffenen Ministerium für Landesverteidigung angefragt habe?

"In möglichst breitem Rahmen ..."

Das Bundesministerium für Justiz habe den Prozess "in möglichst breitem Rahmen abwickeln wollen" und deshalb alle Ministerien eingeladen, die irgendwie beteiligt sein könnten, auch wenn das nur am Rande sei.

Von Diskussionsbeiträgen des Heeresnachrichtenamts sei ihm nichts bekannt, so Schön weiter:

Im Übrigen sei das Justizministerium über die zeitgerechte Verabschiedung der TKG-Novelle im Ministerrat optimistisch, zumal eine Aufschlüsselung der Finanzierung nicht in den Gesetztestext aufgenommen werden müsse, heiß es weiter.

Abgeltungen würden gewöhnlich nicht im Gesetz geregelt, sondern auf dem Weg einer begleitenden Verordnung, die auch nachgereicht werden könne, sagte Schön.