04.06.2003

USA

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Gericht kippt Verbot für Gewaltspiele

Ein Verbot von Computerspielen mit gewalttätigen Inhalten für Minderjährige ist in den USA nicht verfassungskonform.

Diese Entscheidung fällte ein Berufungsgericht des Bundes in St. Louis im US-Bundesstaat Missouri und kippte damit eine entsprechende Verordnung sowie die Entscheidung einer niedrigeren Instanz.

Die Regelung wurde von der "Interactive Digital Software Association" [IDSA] seit ihrem Erlass vor zwei Jahren bekämpft.

Das Urteil dürfte der Auftakt zum Sturm auf ähnliche Verordnungen sein. Im vergangenen Monat hat die IDSA angekündigt, auch eine derartige Regelung im Bundesstaat Washington zu Fall bringen zu wollen.

Freie Meinungsäußerung im Vordergrund

2002 hatte ein Bezirksgericht die County-Verordnung noch bestätigt und auf die psychologische Gefährdung von Minderjährigen durch Gewaltspiele verwiesen, die einen Schutz der Jugendlichen rechtfertige.

Aber das Bundesgericht hat nun die psychologische Gefährdung durch derartige Spiele in Frage gestellt, wodurch wieder das First Amendment der US-Verfassung zur Anwendung kommt. Es gewährleistet die freie Meinungsäußerung.

Ob Gewaltspiele eine angemessene Unterhaltung für Minderjährige sind, sei irrelevant, heißt es in der Begründung. Die Spiele würden ebenso unter den Schutz der freien Rede fallen wie die beste Literatur.