Silver Server darf Leerrohr der ÖBB nutzen
Die Telekom-Control-Kommission (TKK) hat am Freitag erstmalig die Mitbenutzung von Leerverrohrungen nach der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) angeordnet.
Die Silver Server GmbH darf ab sofort eine bestimmte Leerverrohrung der ÖBB Infrastruktur-Aktiengesellschaft nutzen. Im konkreten Fall sind 0,64 Euro Nutzungsentgelt pro Laufmeter und Monat für Leerrohre entlang eines Straßenzuges in Wien zu zahlen. Der pauschale Antrag des alternativen Internet-Anbieters, unverzüglich die Nutzung sämtlicher vorhandener Leerverrohrungen und unbeschalteter Leitungen in Erdkabeln anzuordnen, wurde von der TKK zurückgewiesen.
Regelung der Zugangsmodalitäten
Mit dieser Entscheidung beschloss und veröffentlichte die TKK erstmals nach der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes 2003 (TKG 2003) Detailregelungen über die Mitbenutzung fremder Infrastruktur. So wurde über die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Anordnungsparteien, über die grundsätzlichen Modalitäten des Zugangs zur fremden Infrastruktur, über die Wartung der Anlagen, über Kündigungsmöglichkeiten und über das für die konkret angeordnete Mitbenutzung angemessene Entgelt entschieden.
Mit der TKG-Novelle 2009 wurde einerseits der Kreis der Verpflichteten erweitert, so dass nunmehr auch Unternehmen außerhalb der Telekommunikationsbranche unter bestimmten Umständen verpflichtet sind, die Mitbenutzung ihrer Infrastruktur zu gestatten, wenn diese für den Ausbau von Breitbandnetzen verwendet werden soll. Andererseits wurden auch die verfahrensrechtlichen Bestimmungen geändert. Insbesondere wurde die Entscheidungsfrist der TKK über Anträge auf Mitbenutzung von vier Monaten auf sechs Wochen verkürzt.
(futurezone/APA)
