Deutsches Gericht entscheidet gegen bwin

URTEIL
02.11.2009

Deutsche Bundesländer können Online-Glücksspiel verbieten

Ein einzelnes Bundesland kann ein Internet-Glücksspiel in ganz Deutschland stoppen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster in einem am Montag bekanntgegebenen Urteil. Die Bezirksregierung Düsseldorf bekam damit recht. Sie hatte dem in Gibraltar ansässigen Sportwettenanbieter bwin International ltd. dessen Online-Glücksspiele in Nordrhein-Westfalen untersagt.

Daraufhin war der Anbieter von Sportwetten und Casino-Spielen vor Gericht gezogen: Eine Sperre im ganzen Bundesgebiet sei nicht angemessen. Das OVG erklärte das Verbot aber für rechtens. Solange keine Zugangsbeschränkungen für Nutzer in einem bestimmten Bundesland möglich seien, müsse das Online-Glücksspiel ganz abgeschaltet werden.

Die Richter stützten sich bei ihrer Entscheidung auf den deutschen Glücksspielstaatsvertrag. Über das Internet könnten sonst auch Spieler aus Nordrhein-Westfalen teilnehmen, lautete die Urteilsbegründung.

Bwin: "Keine Konsequenzen"

Das Urteil habe vorerst keine Konsequenzen auf das operative Geschäft von bwin, sagte ein Unternehmenssprecher zu ORF.at. Man werde die weitere Vorgehensweise analysieren, so der Sprecher.

Allein in Deutschland seien neun Fälle vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Zusammenhang mit Online-Glücksspiel anhängig, so der Sprecher: "Wir gehen davon aus, dass sie in unserem Sinne entschieden werden."

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(dpa/futurezone)