Mininova unterliegt vor Gericht

FILESHARING
26.08.2009

Ein niederländisches Gericht hat die Torrent-Suchmaschine Mininova angewiesen, alle Torrents, die auf urheberrechtlich geschützte Inhalte verweisen, aus ihrem Angebot zu entfernen.

Mininova habe drei Monate Zeit, um der Anordnung des Gerichts nachzukommen, hieß es in dem am Mittwoch ergangenen Urteil. Bei Nichteinhaltung drohen den Mininova-Betreibern Geldstrafen von bis zu fünf Millionen Euro.

Klage von Urheberrechtsorganisation

Das Gericht schloss sich in dem Zivilverfahren der Ansicht der niederländischen Urheberrechtsorganisation BREIN an, die Mininova vorwarf, seine Nutzer zu Urheberrechtsverstößen anzustiften.

Acht Millionen Suchanfragen täglich

Mininova ist eine der größten Torrent-Suchmaschinen der Welt und verzeichnet nach eigenen Angaben rund acht Millionen Suchanfragen täglich.

Anders als etwa die Torrent-Tracker-Site The Pirate Bay hat Mininova auch bisher Torrents mit urheberrechtlich geschützten Material auf Anordnung der Rechteinhaber gelöscht.

Dem Gericht war das jedoch nicht genug. Das Argument der Mininova-Betreiber, dass es unmöglich sei, alle von Nutzern hochgeladenen Torrents zu filtern, fand vor Gericht kein Gehör.

Das Gericht sei der Meinung, dass es allgemein bekannt sei, das kommerziell produzierte Filme, Spiele, Musik und TV-Serien urheberrechtlich geschützt und nur in Ausnahmefällen frei genutzt werden dürften, hieß es in dem Urteil.

Berufung offen

Ob Mininova gegen die Entscheidung Berufung einlegt, ist noch nicht bekannt. Mininova-Gründer Erik Dubbelboer sagte, der Richterspruch würde eine grundlegende Änderung des Geschäftsmodells der Torrentsuche notwendig machen. Was das konkret bedeute, könne er zu diesem Zeitpunkt noch nicht sagen.

Mehr zum Thema:

(AP/futurezone)