Hutchison blitzt bei TKK ab
Die Telekom-Control-Kommission [TKK] hat den Antrag des Mobilfunkbetreibers Hutchison 3G auf Durchsetzung einer Branchenlösung für die Umsetzung der mobilen Rufnummernportabilität, die eine Mitnahme der Handynummer bei einem Betreiberwechsel erlaubt, zurückgewiesen.
Gemäß geltendem Telekom-Gesetz [TKG] bestehe derzeit in Österreich keine gesetzliche Verpflichtung für Netzbetreiber, diese Portabilität anzubieten, teilte die Telekom-Regulierungsbehörde RTR mit.
Die Verpflichtung zur mobilen Rufnummernportabilität soll erst im neuen TKG, das laut EU-Vorgabe bis 25. Juli beschlossen werden muss, festgeschrieben sein.
Hutchison hatte nach neun Monaten ergebnisloser Verhandlungen über eine Lösung für die mobile Rufnummernportabilität Ende April bei der RTR ein Verfahren gegen T-Mobile, One, tele.ring, Telekom Austria und UTA eingebracht.
Hutchison will Nummernportabilität erzwingenHutchinson wollte Beschleunigung
Da die EU die Realisierung der Rufnummernportabilität bis 25. Juli 2003 vorschreibe und allein die Installation einer technischen Lösung drei bis sechs Monate dauere, könne sich Österreich "weitere Plauderrunden, bei denen nichts herauskommt, weil die alten Telefonfirmen bewusst verzögern", nicht leisten, hatte Hutchison bei der Einbringung des Verfahrens betont.
Bei der Rufnummernportabilität sollen Kunden ihre komplette Rufnummer - inklusive Vorwahl - zu einem fremden Betreiber mitnehmen können.
