D: Gerichtsbeschluss gegen Data-Retention

KONTROLLE
15.04.2009

Das Verwaltungsgericht Berlin hat deutsche Mobilfunkanbieter von der Pflicht zur Aufzeichnung der Kontakt- und Bewegungsdaten ihrer Kunden befreit. Die Vorratsdatenspeicherung auf Kosten der Unternehmen sei verfassungswidrig.

Die deutsche Bundesregierung darf eine Reihe von Mobilfunkanbietern vorläufig nicht zwingen, die Kontakte und Bewegungen ihrer Kunden ohne Anlass aufzuzeichnen. Das geht nach Angaben des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) aus einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin hervor. Das Gericht betrachtet demnach die Umsetzung der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung auf Kosten der Unternehmen und ihrer Kunden als verfassungswidrig.

Verbindungsdaten gelöscht

Die Entscheidung betrifft den Angaben zufolge die Anbieter Mobilcom, Debitel, Klarmobil und Callmobile. Einige davon hatten nach Angaben des Arbeitskreises ihren Kunden angeboten, alle Verbindungsdaten mit Rechnungsversand zu löschen. Auch das Unternehmen Hansenet weigere sich, die Kennungen seiner Internet-Kunden länger als fünf Tage zu speichern.

Gegen eine anderslautende Verfügung der Bundesnetzagentur habe das Unternehmen vor dem Verwaltungsgericht Köln Klage eingereicht. Inzwischen gebe es auch Anbieter von E-Mail-Postfächern, die die Erfassung aller E-Mail-Kontakte verweigerten, erklärte der AK Vorrat.

Virtueller Provider

Die Linken-Politikerin Petra Pau forderte, die gesamte Vorratsdatenspeicherung einzustellen. "Was dem einen Anbieter recht ist, sollte den anderen billig sein." Die vor Gericht erfolgreichen Firmen - Töchter des freenet-Konzerns - haben kein eigenes Mobilfunknetz, sondern nutzen die Netze etablierter Betreiber. Sie hatten argumentiert, sie müssten die technischen Anlagen zur Speicherung entweder beschaffen oder entsprechende Verträge mit den Netzbetreibern schließen. Beides wäre mit Millionenkosten verbunden. Der Mobilfunk-Marktanteil der freenet Group beträgt knapp 20 Prozent.

Derzeit ist eine Beschwerde von über 30.000 deutschen Bürgern vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die verdachtsunabhängige Speicherung sämtlicher Kommunikationsdaten anhängig. In einer Vorabentscheidung hat das deutsche Höchstgericht bereits festgelegt, dass die Daten nur zur Bekämpfung schwerster Straftaten verwendet werden dürfen. In Österreich arbeitet derzeit das Ludwig-Boltzmann-Institut im Auftrag des federführenden Infrastrukturministeriums an der heimischen Umsetzung der EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung.

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(AFP/dpa/futurezone)