Napster schon wieder Prozessthema
Die Universal Music Group hat den deutschen Bertelsmann-Konzern wegen seiner Unterstützung der ersten Online-Musiktauschbörse Napster geklagt.
Bertelsmann habe Napster de facto bereits im Oktober 2000 übernommen und das illegale Musikservice dann mit Kapital unterstützt.
Es wird erwartet, dass sich Universal mit seiner Klage einem ähnlichen Rechtsstreit mehrerer Musik-Publisher und Songwriter anschließt, die Bertelsmann bereits im Februar geklagt haben.
Napster ging nach einem Urteil eines Gerichts in San Francisco im Juli 2001 offline. Bertelsmann hat die Tauschbörse bis dahin finanziell mit rund 90 Mio. USD unterstützt. Zudem habe der deutsche Konzern von den Copyright-Verletzungen gewusst. Bertelsmann hält dem entgegen, dass versucht worden sei, ein legales Service aufzubauen.
Weitere Napster-NachwehenWeitere Klagen
Die Klage von Universal richtet sich nicht gegen das Bertelsmann-Label BMG, sondern gegen die Mutter selbst.
Universal hat im vergangenen Monat gemeinsam mit dem britischen Label EMI auch die Napster-Investoren Hummer Winblad, eine Venture-Capital-Gruppe, vor den Kadi gezerrt.
EMI soll demnach überlegen, sich auch der Klage gegen Bertelsmann anzuschließen.
Der Schritt könnte auch mit dem Urteil eines Gerichts in Los Angeles zusammenhängen, vermutet das "Wall Street Journal". Dort wurde den Napster-Nachfolgern Morpheus und Grokster Legalität bestätigt. Universal könnte darauf abzielen, potenzielle Investoren in unautorisierte Musikservices a la KaZaA abzuschrecken.
US-Urteil: Tauschbörsen sind legal
