TA will Abschlag für Kleinaktionäre ausschließen
Die Telekom Austria [TA] will per Satzungsänderung den im Übernahmegesetz vorgesehenen Preisabschlag für Kleinaktionäre im Falle eines Pflichtangebotes ausschließen.
Zudem soll bei der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der TA am 4. Juni ein fünfjähriger Rahmen für eine Kapitalerhöhung um bis zu zehn Mio. Aktien oder zwei Prozent des Grundkapitals für ein Aktienoptionsprogramm geschaffen und der Vorstand zu einem Aktienrückkauf von bis zu 50 Mio. Aktien oder zehn Prozent ermächtigt werden.
Das geht aus der am Montag veröffentlichten HV-Tagesordnung hervor.
Kein Abschlag bei Pflichtangebot
An sich schreibt das heimische Übernahmegesetz vor, dass der
Angebotspreis zumindest dem durchschnittlichen Aktienkurs der
letzten sechs Monate entsprechen muss und zugleich den vom Käufer
bezahlten Höchstkurs während der letzten zwölf Monate um höchstens
15 Prozent unterschreiten darf.
Telekom AustriaDieser 15-Prozent-Abschlag soll nun durch einen Paragrafen in der TA-Satzung ausgeschlossen werden.
Die Ermächtigung für einen Aktienrückkauf würde die Absicht der Auszahlung einer Dividende im Jahr 2004 für das Finanzjahr 2003 auf Basis einer 50-prozentigen Ausschüttung des Nettogewinns nicht beeinträchtigen, betont die TA.
Die TA, an der die Staatsholding ÖIAG 47,2 Prozent hält, soll laut Privatisierungsbeschluss der Regierung in dieser Legislaturperiode zu "bis zu 100 Prozent" privatisiert werden. Auch die Telecom Italia [TI] - sie hält derzeit noch 14,8 Prozent - wird sich voraussichtlich bis spätestens 2004 aus der TA zurückziehen.
