D: Keine Online-Werbung für Sportwetten

urteil
27.11.2006

Weiterer Rückschlag für heimische bwin

Sportvereinen und Fernsehsendern darf in Deutschland die Werbung im Internet für private Sportwetten, etwa des börsennotierten österreichischen Anbieters bwin, vorerst verboten werden.

Das entschied das Oberverwaltungsgericht [OVG] für Nordrhein-Westfalen in mehreren am Montag bekannt gegebenen Beschlüssen.

"Unerlaubtes Glücksspiel"

In der Hauptsache ist jedoch noch nicht entschieden. Die Richter stützten sich damit auf das zuvor von der Bezirksregierung Düsseldorf als Medienaufsicht des Landes ausgesprochene Internet-Werbeverbot für Sportvereine und Fernsehsender.

Es handle sich um Werbung für unerlaubtes Glücksspiel, befanden die Richter. Die Beschlüsse sind unanfechtbar.

Bwin hatte kürzlich für das dritte Quartal einen Nettoverlust von gut 50 Millionen Euro präsentiert. Das Unternehmen konnte seine Kundenbasis aber deutlich verbreitern und die Bruttowetterträge steigern. Jetzt wird gespart.

(APA | dpa)