Blick ins Gehirn stellt die Welt auf den Kopf
Rapide Fortschritte bei bildgebenden Verfahren führen dazu, dass den Experten aus Wissenschaft und Strafverfolgung immer mehr Details über Funktionsweise und Fehler im menschlichen Gehirn zur Verfügung stehen. Die Gesellschaft braucht Standards für den Umgang mit diesen Daten.
Je mehr Erkenntnisse die bildgebenden Verfahren in der Hirnforschung [Neuroimaging] über die Funktionsweise des menschlichen Gehirns liefern, desto mehr ethische und auch datenschutzrechtliche Fragen werfen sie auf.
ORF.at sprach über dieses Thema mit der Biologin Bärbel Hüsing, Leiterin der Abteilung neue Technologien beim Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung [ISI] in Karlsruhe. Hüsing hat sich kürzlich als Mitherausgeberin einer umfangreichen Publikation mit den Auswirkungen der Neuroimaging-Technik auf verschiedene Bereiche der Gesellschaft auseinander gesetzt.
B. Hüsing, L. Jäncke and B. Tag [Hrsg.]: Impact Assessment of Neuroimaging. IOS Press, Amsterdam, 2006.
ORF.at: Frau Dr. Hüsing, was ist ein "bildgebendes Verfahren"?
Hüsing: Ein bildgebendes Verfahren ist nichts weiter als ein physikalisches Messverfahren, das Ihnen ein Bild eines untersuchten Gegenstandes liefert. Ein Beispiel dafür wäre der Einsatz von Röntgenstrahlen bei der Untersuchung eines Beinbruchs. Man sieht auf dem Röntgenbild die Strukturen des beschädigten Knochens.
Welche bildgebenden Verfahren werden in der Hirnforschung eingesetzt?
Beispielsweise die funktionale Magnetresonanz-Tomographie [fMRI] oder die Positronen-Emissions-Tomographie [PET]. Bei diesen Verfahren, die auch unter dem Namen Neuroimaging laufen, können einige Strukturen aufzeigen, andere können, über Umwege, auch deren Funktion herausfinden. Die Verfahren haben verschiedene Stärken und Schwächen. Ein Elektroenzephalogramm [EEG] reagiert im Millisekundenbereich auf Veränderungen, fMRIs sind langsamer.
Welche Daten fallen bei diesen funktionellen Verfahren an?
Hauptsächlich Bilder, auf denen sichtbar wird, welche Gehirnregionen aktiv sind. Die fMRI zeigt Durchblutung und Sauerstoffverbrauch von Gehirnregionen. Die ermittelten Daten werden im Computer mit Hilfe komplexer rechnerischer Verfahren in Bilder umgesetzt.
Um später mit diesen Daten noch etwas anfangen zu können, muss man genau wissen, wie sie ermittelt und verarbeitet worden sind. Dazu müsste es allgemein verbindliche Standards geben, etwa wie in der Genomforschung. Aber ich weiß nicht, wie weit die Standardisierungsbemühungen gediehen sind.
Welche Schlüsse können Wissenschaftler heute aus diesen Daten ziehen?
Aus den Daten allein lassen sich in den allermeisten Fällen auch von Fachmännern keine eindeutigen Schlüsse ziehen, wenn sie das zugehörige Experiment nicht kennen.
Dass eine Gehirnregion besonders aktiv ist, verrät ja nur dann ihre Funktion, wenn man die Situation kennt, in der sich der Proband gerade befindet. Wenn ich einem Eiskunstläufer Elektroden anlege und bei einer Vorstellung seine Muskelimpulse aufzeichne, kann ich auch erst dann etwas Sinnvolles damit anfangen, wenn ich weiß, welche Bewegungen er ausgeführt hat.
Also sind die Daten allein wertlos.
Nicht in jedem Fall. Daten über die Gehirnstruktur kann man schon interpretieren: Ein Experte kann zum Beispiel schon ein Gehirn eines Weltklassemusikers vom Gehirn eines Durchschnittsbürgers unterscheiden.
Auch Gehirne von Alkoholikern oder Psychopathen können gewisse Merkmale aufweisen, die mit ihren Krankheiten in Zusammenhang stehen können und die von Experten auch ohne Kontext erkannt werden.
Inwieweit sind die Ergebnisse der bildgebenden Verfahren auch im Rechtssystem verwertbar?
In den USA werden sie in Einzelfällen bereits dazu verwendet, um Richter und Geschworene bei Prozessen von der Schuldunfähigkeit eines Angeklagten zu überzeugen.
Man weiß zum Beispiel, dass bestimmte Hirnregionen dafür zuständig sind, Aggressionen zu hemmen. Sind diese Hirnregionen beschädigt, kann eine Person unter Umständen schuldunfähig sein. Sie dann zu verurteilen wäre, wie einem Querschnittgelähmten, der im Rollstuhl vor einem brennenden Hochhaus sitzt, unterlassene Hilfeleistung vorzuwerfen.
In den USA herrscht ein anderes Rechtssystem als in Österreich und der Schweiz.
In den deutschsprachigen Ländern sind diese Verfahren nicht als Beweismittel vor Gericht zugelassen. Das gilt auch für den Lügendetektor. Ich kann mir allenfalls vorstellen, dass das Neuroimaging die herkömmlichen Methoden der forensischen Psychiatrie ergänzt.
Man weiß beispielsweise, dass viele Vergewaltiger sich eine lange Zeit vor ihren Taten bereits in Vergewaltigungsfantasien ergehen. Auch andere Männer haben solche Fantasien, werden aber nicht zu Vergewaltigern. Hier besteht die Hoffnung, dass man durch Neuroimaging-Forschung einen Marker im Gehirn findet, der Rückschlüsse darauf zulässt, ob ein Mann zum Vergewaltiger wird oder nicht. Aber das ist noch Zukunftsmusik.
In welchem Zeitraum können wir mit solchen Forschungsergebnissen rechnen?
Für sehr bestimmte Auffälligkeiten: in fünf bis zehn Jahren.
Wie steht es um den Datenschutz in der Hirnforschung?
Für die Daten, die in der Hirnforschung anfallen, gelten die gleichen Bestimmungen wie für andere personenbezogene Daten. Die bestehenden Gesetze reichen für den Datenschutz in der Hirnforschung aus. Leider werden die Vorschriften nicht immer korrekt befolgt.
Bei der konkreten Umsetzung der Datenschutzvorschriften geht es immer darum, die verschiedenen Interessen - von Forschenden, von Probanden - abzuwägen. Ein wichtiger Punkt ist beispielsweise, ob die zu Forschungszwecken erhobenen Daten auch in anderen Kontexten verwendet werden dürfen.
Ein hypothetisches Beispiel: Wenn ich an einem Experiment teilnehme, bei dem die Teilnehmer gegeneinander Poker spielen und bei dem herauskommt, wie risikofreudig die Versuchspersonen sind, können meine Daten gespeichert werden.
Natürlich würde auch meine Versicherung brennend interessieren, wie risikofreudig ich bin. Und niemand kann wissen, was in der Zukunft mit Daten geschieht, die einmal gespeichert worden sind. Da muss durch die Datenschutzregelungen sichergestellt werden, dass die Daten nicht einmal in einen neuen Kontext gebracht werden.
Die Hirnforschung hat einige kommerziell interessante Daten zu bieten ...
Sicher wären viele Anbieter im Gesundheitswesen an diesen Daten interessiert. Rentenversicherer würden auch gerne wissen, wie groß das Risiko ist, dass ich an Alzheimer erkranke. Arbeitgeber sind sicher daran interessiert, wie stressresistent jemand ist.
Wann dürfen wir mit den ersten "Hirnscannern" bei Einstellungstests rechnen?
Das Neuroimaging ist noch nicht besser als die üblichen psychologischen Tests. Außerdem sind die dazu benötigten Geräte ziemlich teuer. FMRI-Geräte kosten mehrere Millionen Euro. Dann braucht man noch spezialisiertes Personal, um sie zu bedienen. Bis es Tests gibt, die mit Hilfe von Neuroimaging einzelne bestimmte Eigenschaften feststellen können, werden noch mindestens 20 Jahre vergehen.
Aber diese Tests werden dann auch nicht die gesamte Persönlichkeit eines Menschen zeigen können.
Dass das Neuroimaging zum "gläsernen Gehirn" führt, ist eine irrige Annahme. Die Inhalte der Gedanken werden dabei nicht abgebildet, nur dass da irgendetwas passiert.
Lesen Sie zu einem verwandten Thema das futurezone-Interview mit Thilo Weichert über den Datenschutz in Biobanken.
(futurezone | Günter Hack)
