US-Gericht stärkt Website-Betreiber
Ein aktuelles Urteil des obersten kalifornischen Gerichts sieht vor, dass Website-Betreiber nicht für Beiträge ihrer Nutzer zu belangen sind.
Ein US-Gericht hat die rechtliche Position von Website-Betreibern gestärkt: Sie können künftig nicht mehr für von Dritten beigesteuerte Inhalte - etwa wegen übler Nachrede - belangt werden, wie das oberste Gericht des US-Bundesstaats Kalifornien am Montag mitteilte.
Geklagt werden kann damit künftig nur noch der tatsächliche Verfasser des Inhalts. US-Bürgerrechtsvereinigungen und Online-Verbände begrüßten das Urteil.
Schutz für User-generierten Content
In Zeiten von User-generiertem Content und Weblogs setzt das Urteil ein deutliches Zeichen.
Ein kalifornisches Berufungsgericht hatte vor zwei Jahren noch geurteilt, dass Internet-Provider und Webdesigner komplett für die Inhalte ihrer Seiten verantwortlich sind.
Aktivistin veröffentlichte E-Mails
In dem aktuellen Streit ging es um die Klage gegen die US-Aktivistin Ilena Rosenthal. Sie setzt sich gegen Brustvergrößerungen mit Silikonimplantaten ein und veröffentlichte auf ihrer Website Humantics Foundation E-Mails, durch die sich zwei Ärzte rufgeschädigt fühlten.
Unterstützung der Internet-Riesen
Große Internet-Konzerne wie Google, Yahoo, AOL, eBay, Amazon und Microsoft stellten sich auf die Seite der Verteidigung, um auch ihre eigene Position zu stärken.
Das Gericht betonte, dass der Entscheid die Republikation von individuellen Internet-Nutzern immunisiere. Mark Goldowitz, Rosenthals Rechtsanwalt, betonte, dass der Beschluss einen Schutz gegen die biete, die die Meinungsfreiheit im Netz einfrieren wollen.
(AP | AFP)
