Diözese verschärft Handymasten-Regeln
Die Diözese Linz hat jetzt die Regeln für die Installierung von Mobilfunksendeanlagen auf Kirchtürmen verschärft.
Vor allem auf die Sorgen von Anrainern muss künftig noch mehr Rücksicht genommen werden, wenn ein Pfarrgemeinderat die Zustimmung zur "Verwendung" eines Kirchturms für Mobilfunkanlagen erteilt.
Seit drei Jahren gibt es für die katholischen Pfarren in Oberösterreich Richtlinien für das Ja zur Anbringung von Sendeanlagen in Kirchtürmen. Diese Richtlinien wurden jetzt novelliert und verschärft.
"Verantwortung allen Bewohnern der Pfarre gegenüber"
So ist künftig der Pfarrgemeinderat verpflichtet, "aus
Verantwortung allen Bewohnern der Pfarre gegenüber" bei Ansuchen
"die Vor- und Nachteile von Mobilfunksendeanlagen, die Ängste
elektrosensibler Menschen und die jeweils neuesten technischen
Fortschritte zu bedenken" und dann erst seine Entscheidung zu
fällen.
Diözese LinzKeine Sendeanlagen an Außenwand
Verboten ist weiterhin die Anbringung von Sendeanlagen an der Außenseite der Kirchtürme. Wird eine Anlage im Inneren errichtet, so müssen alle Anrainer im Umkreis von 200 Metern informiert und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Die Entscheidung für die Mobilfunkanlage muss im Pfarrgemeinderat mit Zweidrittelmehrheit erfolgen.
Neu in den Richtlinien ist die Bestimmung, dass die Betreiberfirma verpflichtet wird, die Sendeleistung "auf den geringstmöglichen technischen Wert abzusenken". Dieser Wert dürfe nicht auf einem "überzogenen Komfort" beruhen.
Was in diesem Sinn als "überzogen" angesehen wird, präzisiert die Diözese an einem Beispiel: die Möglichkeit, auch von Kellern aus mit dem Handy zu telefonieren.
