AK Vorrat protestiert gegen BSI-Gesetz

KONTROLLE
20.01.2009

Website-Protokolldaten für Geheimdienste und Unterhaltungsindustrie

Die deutsche Bürgerrechtsorganisation Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) hat am Dienstag gegen den jüngsten Entwurf des von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) vorgelegten "Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes" alias BSI-Gesetz protestiert.

Ohne richterliche Anordnung

Das Gesetz erlaube Anbietern von Internet-Plattformen wie Amazon, StudiVZ und Google die verdachtsunabhängige Aufzeichnung des Surf-Verhaltens ihrer User. Diese Daten, die vorgeblich der Feststellung von "Störungen" dienen sollen, dürften, so der AK Vorrat, auch an Polizei, BKA, Geheimdienste und die Unterhaltungsindustrie herausgegeben werden.

Eine richterliche Anordnung sowie eine Beschränkung der Weitergabe auf schwere Straftaten ist nicht vorgesehen. Das deutsche Bundesverfassungsgericht hatte nach einer Klage des AK Vorrat die Nutzung der Daten aus der EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auf die Bekämpfung schwerer Straftaten sowie des Terrorismus eingeschränkt.

Die Formulierung im BSI-Gesetz deckt sich mit dem umstrittenen Änderungsantrag 181 zu Artikel 6.6(a) der -E-Privacy-Richtlinie, die wiederum Teil des umstrittenen Telekompakets der EU-Kommission ist. Dieser Passus, der jüngst auch vom obersten EU-Datenschützer Peter Hustinx in einer Stellungnahme scharf kritisiert wurde, würde es Providern erlauben, zu Sicherheitszwecken die Userdaten aufzuzeichnen - aus Sicht der Bürgerrechtler eine Backdoor für Datenkraken.

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