Deutsche feiern 25 Jahre Datenschutz
Deutsche Datenschützer, Politiker und Juristen haben am Montag mit einer Festveranstaltung in Karlsruhe an das Volkszählungsurteil vor 25 Jahren erinnert - quasi die Geburtsstunde des Datenschutzes.
Die Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1983, mit der die damals geplante Volkszählung teilweise für grundgesetzwidrig erklärt worden war, gilt als die Geburtsstunde des Datenschutzes.
"Datenschutz zunehmend in Gefahr"
Die deutschen Datenschutzbeauftragten haben zum Jubiläum vor einer zunehmenden Gefährdung des Datenschutzes gewarnt. Die Privatsphäre sei heute vor Ausforschung "so gefährdet wie nie zuvor", erklärten die Beauftragten am Montag. Das Urteil verankerte das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.
Es sei nicht nur der Staat, der mit Sicherheitsgesetzen und großen Datensammlungen die Privatsphäre der Bürger zurückdränge, erklärten die Datenschützer. Personenbezogene Daten stellten auch einen großen wirtschaftlichen Wert dar.
Unternehmen sähen in ihnen eine "frei verfügbare Ressource" und nutzten sie so weit wie möglich, wie die aktuellen Datenpannen eindrucksvoll belegten. Dabei blieben die Interessen der Betroffenen häufig auf der Strecke. Die Datenschutzbeauftragten forderten den Gesetzgeber auf, "angemessene rechtliche Grenzen" für die Datenverarbeitung festzuschreiben.
Schutz vor privaten Unternehmen
Nach den Worten des deutschen Verfassungsgerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier müsse der Staat seine Bürger stärker vor einem Datenmissbrauch durch kommerzielle Unternehmen schützen. Das Volkszählungsurteil verpflichte den Staat dazu, ein "angemessenes Schutzregime" zu errichten, sagte Papier am Montag in Karlsruhe. "Dabei wird sich der Staat häufig nicht mit bloßen Selbstverpflichtungen Privater begnügen dürfen, sondern wird selbst eine verbindliche Ordnung konstituieren müssen", sagte der Jurist.
Weil sich die Technik ständig weiterentwickle, werde der Schutzauftrag des Grundgesetzes zum Schutz persönlicher Daten wohl nie abgeschlossen werden können, prognostizierte Papier.
"Internet vergisst nichts"
Wegen der immer umfangreicheren Datenmengen, die weltweit gespeichert werden, wächst aus Sicht Papiers die Gefahr, dass damit "Persönlichkeitsprofile von jedem von uns" erstellt werden können. "Dadurch würde der im Volkszählungsurteil für unzulässig befundene Super-GAU des Datenschutzes Wirklichkeit werden, allerdings herbeigeführt durch die Hände Privater."
Zugleich warnte er vor den Gefahren des Internets: "Wenn man noch berücksichtigt, dass das Internet nichts vergisst, erscheint eine zweckwidrige Verwendung von heute im Internet kommunizierten Daten in der Zukunft geradezu programmiert."
Aus dem Urteil
Manche Sätze aus dem damaligen Urteil lesen sich heute wie naive Wunschträume: "Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß."
Und doch legte Karlsruhe damals den Grundstein für den Datenschutz mit Formulierungen, die bis heute gelten: Weil persönliche Daten "technisch gesehen unbegrenzt speicherbar und jederzeit ohne Rücksicht auf Entfernungen in Sekundenschnelle abrufbar sind", weil mit "integrierten Informationssystemen" Persönlichkeitsbilder gezeichnet werden könnten, sei ein besonderer verfassungsrechtlicher Schutz notwendig.
(AFP/dpa)
