Schuldspruch in MySpace-Mobbing-Fall

USA
27.11.2008

Auf Grundlage von Cybercrime-Gesetzgebung

Im ersten Prozess um tödliches Internet-Mobbing in der US-Geschichte ist die 49-jährige Angeklagte von einem Gericht in Los Angeles am Mittwoch (Ortszeit) wegen illegaler Nutzung der Website MySpace schuldig gesprochen worden. Auf einen Schuldspruch wegen Verschwörung konnten sich die Geschworenen dagegen nicht einigen.

Tödliche Zurückweisung

Laut Anklage hatte sich die Frau gemeinsam mit ihrer Tochter und einem Freund der Familie einen Spaß daraus gemacht, einer 13-jährigen Bekannten einen 16-jährigen Internet-Freund vorzugaukeln. Dieser virtuelle Brieffreund schrieb dem Mädchen nach einem Flirt, dass die Welt ohne sie schöner wäre. Die 13-Jährige nahm sich daraufhin das Leben.

Bei einem Schuldspruch wegen Verschwörung zu einer Straftat hätten der Angeklagten bis zu 20 Jahre Haft gedroht. Wegen Verstoßes gegen die Nutzungsvorschriften von MySpace könnte sie zu einer Geldstrafe von bis zu 300.000 Dollar (232.000 Euro) verurteilt werden. Ein Datum für die Urteilsverkündung stand zunächst nicht fest.

EFF: Gesetz falsch interpretiert

Die US-Internet-Bürgerrechtsbewegung Electronic Frontier Foundation (EFF) hatte im August in einer Eingabe an das Gericht gefordert, die Anklage wegen des Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen von MySpace fallenzulassen.

Diese schieße weit über das Ziel des US-Gesetzes gegen Computerkriminalität hinaus und habe weitreichende Konsequenzen für US-Internet-Nutzer. Das US-Gesetz, auf das sich die Anklagebehörde berufe, richte sich gegen das widerrechtliche Eindringen in Computersysteme und nicht gegen die Nutzung von Online-Diensten mit fragwürdigen Motiven.

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(APA/AFP)