Prozessauftakt in Internet-Mobbing-Fall
In Los Angeles hat am Dienstag ein aufsehenerregender Prozess um einen Internet-Mobbing-Fall mit tödlichem Ausgang begonnen. Die Anklage ist nicht unumstritten und könnte weitreichende Folgen für Internet-Nutzer haben.
Der Prozess gegen die 49 Jahre alte Lori Drew aus dem US-Bundesstaat Missouri startete mit der Auswahl der Juroren. Die Angeklagte hatte sich auf der Social-Networking-Plattform MySpace als Bursch ausgegeben und einen Teenager drangsalisiert. Das junge Mädchen beging später Selbstmord.
Drew wird vorgeworfen, gegen den Computer Fraud and Abuse Act [CFAA] verstoßen zu haben, weil sie falsche Angaben bei der Erstellung eines MySpace-Accounts gemacht habe, der später von ihr genutzt wurde, um den Teenager zu mobben.
Laut Anklage hat sich Drew durch den Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen von MySpace widerrechtlich Zugriff auf geschützte Computersysteme verschafft und das Gesetz gegen Computerkriminalität gebrochen. Die Frau hatte im Juni auf nicht schuldig plädiert.
Angeklagter drohen 20 Jahre Haft
Der Prozess findet in Los Angeles im US-Bundesstaat Kalifornien statt, wo die Internet-Plattform MySpace ihren Geschäftssitz hat. Bei einer Verurteilung drohen Drew bis zu 20 Jahre Haft.
Ein Gericht in Missouri sah sich zuvor wegen fehlender rechtlicher Grundlage außerstande, Anklage in dem Fall zu erheben. Belästigung im Internet war in einem in den 70er Jahren beschlossenen Mobbing-Gesetz des Bundesstaats kein Thema.
Erfundenes Profil
Der Anklage zufolge kontaktierte die Frau im Herbst 2006 mit dem erfunden Profil eines Burschen namens Josh ein 13-jähriges Mädchen in ihrer Nachbarschaft. Durch Internet-Mobbing habe sie den Teenager dann unter Druck gesetzt, so der Vorwurf. Das Mädchen, das früher mit der Tochter der Angeklagten befreundet war, verfiel in Depressionen und nahm sich im Elternhaus das Leben.
Der 16-jährige imaginäre Josh hatte zunächst mit dem Mädchen geflirtet, dann aber abrupt die virtuelle Beziehung abgebrochen. In seiner letzten Botschaft an die 13-Jährige hieß es, "die Welt wäre ein besserer Ort" ohne sie. Noch am selben Tag erhängte sich das Mädchen in seinem Zimmer.
Umstrittene Anklage
Die US-Internet-Bürgerrechtsbewegung Electronic Frontier Foundation (EFF) forderte im August in einer Eingabe an das Gericht, die Anklage wegen des Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen von MySpace fallenzulassen.
Diese schieße weit über das Ziel des US-Gesetzes gegen Computerkriminalität hinaus und habe weitreichende Konsequenzen für US-Internet-Nutzer.
Das US-Gesetz, auf das sich die Anklagebehörde berufe, richte sich gegen das widerrechtliche Eindringen in Computersysteme und nicht gegen die Nutzung von Online-Diensten mit fragwürdigen Motiven.
"Auswirkungen auf freie Meinungsäußerung"
Jeder, der künftig Nutzungsbedingungen von Websites nicht lese, laufe Gefahr, strafrechtlich verfolgt zu werden. Eine Verurteilung würde den US-Anklagebehörden einen Blankoscheck ausstellen und hätte auch Auswirkungen auf die freie Meinungsäußerung im Internet.
Es sei wünschenswert, dass die Angeklagte für die ihr zur Last gelegten Taten verantwortlich gemacht werde, hieß es in der Eingabe der EFF, dabei dürften jedoch grundlegende Bürgerrechte nicht infrage gestellt werden.
(futurezone/dpa)
