© Corbis, auf Computertastatur gerichtete Lupe

Widerstand gegen BKA-Gesetz

Überwachung
13.11.2008

Im deutschen Bundesrat wächst der Widerstand gegen das umstrittene BKA-Gesetz, das dem deutschen Bundeskriminalamt (BKA) umfangreiche Überwachungsbefugnisse einräumt. Auch deutsche Zeitungsverleger kritisieren das Gesetz scharf.

Bayerns FDP-Chefin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sagte: "Aus unserer Sicht kann Bayern dem auf gar keinen Fall zustimmen". Da sich der baden-württembergische FDP-Justizminister Ulrich Goll bereits mehrfach gegen die in dem Gesetz geregelte Online-Durchsuchung ausgesprochen hatte, wird sich das Land bei der Abstimmung im Bundesrat vermutlich ebenfalls enthalten. Offiziell steht das Abstimmungsverhalten Baden-Württembergs aber noch nicht fest, hieß es.

"Deutsches FBI"

Nach Ansicht von Leutheusser-Schnarrenberger entsteht durch das BKA-Gesetz "eine Art deutsches FBI, denn das BKA erhält eine Vielzahl geheimdienstlicher Befugnisse". Das laufe dem Föderalismus zuwider. "Ich verstehe nicht, warum die Länder nicht dagegen Sturm laufen." Auch der FDP-Innenexperte Max Stadler sowie der niedersächsische Landes- und Fraktionschef der Liberalen, Philipp Rösler, hatten ihren Widerstand angekündigt.

Nach dem Wahldebakel der CSU in Bayern hat die Große Koalition im Bundesrat nur noch eine knappe Mehrheit. Je nach Ausgang der Landtagswahl in Hessen im Jänner verlieren Union und SPD ihre Mehrheit in der Länderkammer.

Kritik von Zeitungsverlegern

Auch die deutschen Zeitungsverleger kritisierten das Gesetz wegen der damit verbundenen Einschränkungen der Pressefreiheit scharf.

Das Gesetz sei "ein Affront gegen die Presse", sagte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Dietmar Wolff, am Donnerstag in einer Mitteilung in Berlin. Wenn Journalisten bei Recherchen über Straftaten nicht mehr sicher sein könnten, ob ihre Computerfestplatten durchforstet werden, sei das ein unhaltbarer Zustand.

Ein Informant werde dann kaum noch Informationen weiterreichen. Das sei jedoch oft die Voraussetzung dafür, dass Missstände und Verfehlungen überhaupt öffentlich werden.

Heimliche Online-Durchsuchung

Der Bundestag hatte das umstrittene BKA-Gesetz am Mittwoch mit den Stimmen von Union und SPD beschlossen. Der Bundesrat soll noch vor Weihnachten über das Gesetz entscheiden, damit es 2009 in Kraft treten kann. Es erlaubt dem BKA erstmals nicht nur die Verfolgung einer bereits begangenen Straftat, sondern auch die Abwehr terroristischer Gefahren.

Die Behörde darf bei akuter Gefahr erstmals heimlich private Computer durchsuchen. Auch das Abhören und die Videoüberwachung von Wohnungen ist erlaubt.

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(dpa)