11.03.2003

DEUTSCHLAND

Bildquelle: ORF.at

Neue Runde für Hyperlink-Klage

Der Streit zwischen dem Online-Nachrichtensuchdienst Newsclub und dem Holtzbrinck-Konzern geht in die nächste Runde. Am 20. März findet die Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht München statt.

Die "Main-Post", eine Würzburger Tochter des Stuttgarter Verlagskonzerns, hatte das Ein-Mann-Unternehmen NewsClub geklagt, weil das Portal Links auf Unterseiten des Online-Angebots des Medienunternehmens setzte.

"Deep Linking" ohne Werbung

Newsclub-Betreiber Christian Kohlschütter sieht sich mit der Verlinkung auf Unterseiten des klagenden Medienunternehmens völlig im Recht.

Sein Service gibt die Suchergebnisse in Form von Headlines wieder. Der Titel wird dabei unverändert von der Quelle übernommen und ist gleichzeitig ein so genannter "Deep Link" auf die entsprechende Seite des angegebenen Online-Mediums.

Dieser öffnet die Seite in einem eigenen Fenster mit dem Hinweis "Sie verlassen das Angebot von NewsClub.de". Diese Handhabung stellt aus der Sicht von Internet-Experten keine Rechtsverletzung dar, weil eindeutig auf den Rechteinhaber verwiesen wird. Auch werde das Angebot nicht als eigene Leistung dargestellt oder in einen Frame der eigenen Seite eingebaut.

Holtzbrink will Content schützen

Holtzbrinck sieht das anders und klagt unter anderem auf der Rechtsgrundlage von Paragraf 87 Urheberrechtsgesetz [UrhG], der den Begriff der Datenbank und Rechte des Inhabers definiert. Durch die Verlinkung sei ein urheberrechtlich verbotener Eingriff in die "Datenbank" der Zeitung erfolgt.

Holtzbrinck wolle jedoch keinesfalls die Informationsfindung im Internet torpedieren, versichert Konzernsprecher Rolf Aschermann. Allerdings lege die Verlagsgruppe Wert darauf, "redaktionelle Leistungen" der "Main-Post" zu schützen.

NewsClub habe die Titel, die ebenfalls urheberrechtlich geschützt sind, weiterverkauft, so Aschermann. Gegen diese kommerzielle Weiterverwertung von urheberrechtlich geschützten Leistungen wolle sich das Verlagshaus wehren.