"C&C: Generals" landet auf dem Index
Die deutsche Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften [BPjS] hat in einer Eilentscheidung eine "vorläufige Anordnung" gegen "Command & Conquer: Generals" von Electronic Arts verhängt.
Damit ist das Spiel ab 28. Februar wie ein indizierter Titel zu behandeln, das heißt, es darf nicht länger an Personen unter 18 Jahren verkauft oder zugänglich gemacht werden.
USK-Altersempfehlung ab 16 Jahren
Das Prüfgremium der Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle [USK]
hatte dem Spiel zuvor mit dem Siegel "Geeignet ab 16 Jahren"
gekennzeichnet. "Wer die 'C&C'-Reihe kennt, weiß, dass es sich
wieder um eine fiktive Geschichte handelt, die mit realen
Begebenheiten nur insofern zu tun hat, dass es Kriege,
Kriegsparteien, entsprechende Strategien und jeweilige Waffen in der
Welt gab und gibt," kommentiert USK-Mitarbeiterin Christine Schulz
die Alterempfehlung.
Online-Abfrage der USK-Ratings
"Command & Conquer: Generals""Kriegsspiele grundsätzlich verabscheuenswert"
Der Indizierungsantrag stammt vom Bundesfamilienministerium, das sich in der Eilentscheidung der BPjS bestätigt sah.
"Solche kriegsverherrlichenden Computerspiele wie 'Command & Conquer: Generals', die den Einsatz von Massenvernichtungswaffen gegen wehrlose Menschen zum Ziel erhoben haben, sind grundsätzlich verabscheuenswert. Sie treten die Menschenwürde mit Füßen und gehören auf keinen Fall in die Hände von Kindern und Jugendlichen", kommentierte Familienministerin Renate Schmidt den BPjS-Beschluss.
Auch "Unreal Tournament 2003" indiziert
Ab 28. Februar indiziert ist weiters "Unreal Tournament 2003" von
Infogrames. Anders als bei "C&C: Generals" handelt es sich dabei
jedoch nicht um eine vorläufige Anordnung, sondern um einen
endgültigen Indizierungsbeschluss.
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende SchriftenKeine bundesweite Indizierung in AT
In Österreich gibt es im Gegensatz zu Deutschland keine bundesweite Indizierungsstelle für Computerspiele. Grundsätzlich ist also alles erlaubt und darf verkauft werden.
Die einzelnen Bundesländer können jedoch bei Verstoß des Spieleinhaltes gegen die jeweiligen Jugenschutzgesetze festsetzen, dass ein bestimmtes Game nicht für unter 18-Jährige angeboten werden darf.
Diese Spiele müssen vom Handel dann, ähnlich den "Porno-Ecken", in einem gesonderten Bereich, der für Jugendliche unter 18 nicht zugänglich ist, aufbewahrt werden.
