26.02.2003

DEUTSCHLAND

Bildquelle: EA

"C&C: Generals" landet auf dem Index

Die deutsche Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften [BPjS] hat in einer Eilentscheidung eine "vorläufige Anordnung" gegen "Command & Conquer: Generals" von Electronic Arts verhängt.

Damit ist das Spiel ab 28. Februar wie ein indizierter Titel zu behandeln, das heißt, es darf nicht länger an Personen unter 18 Jahren verkauft oder zugänglich gemacht werden.

"Kriegsspiele grundsätzlich verabscheuenswert"

Der Indizierungsantrag stammt vom Bundesfamilienministerium, das sich in der Eilentscheidung der BPjS bestätigt sah.

"Solche kriegsverherrlichenden Computerspiele wie 'Command & Conquer: Generals', die den Einsatz von Massenvernichtungswaffen gegen wehrlose Menschen zum Ziel erhoben haben, sind grundsätzlich verabscheuenswert. Sie treten die Menschenwürde mit Füßen und gehören auf keinen Fall in die Hände von Kindern und Jugendlichen", kommentierte Familienministerin Renate Schmidt den BPjS-Beschluss.

Keine bundesweite Indizierung in AT

In Österreich gibt es im Gegensatz zu Deutschland keine bundesweite Indizierungsstelle für Computerspiele. Grundsätzlich ist also alles erlaubt und darf verkauft werden.

Die einzelnen Bundesländer können jedoch bei Verstoß des Spieleinhaltes gegen die jeweiligen Jugenschutzgesetze festsetzen, dass ein bestimmtes Game nicht für unter 18-Jährige angeboten werden darf.

Diese Spiele müssen vom Handel dann, ähnlich den "Porno-Ecken", in einem gesonderten Bereich, der für Jugendliche unter 18 nicht zugänglich ist, aufbewahrt werden.