Konsumentenschutz klagt SMS-Spammer

23.10.2006

Der Verein für Konsumenteninformation [VKI] klagt den Betreiber einer Mehrwertnummer wegen Versendens ungebetener SMS. Die Empfänger von SMS-Spam sollten sich die Kosten vom Netzbetreiber zurückholen.

"Glückwunsch zum Gewinn. Senden Sie ein SMS mit Gewinn und Sie erhalten Ihren Preis nach Hause zugestellt!" Viele Handykunden haben eine solche SMS erhalten. Einige, die sich ärgerten, dass sie für den Empfang auch noch 1,91 Euro zahlen mussten, beschwerten sich beim Verein für VKI.

Dieser klagt jetzt im Auftrag des Ministeriums für Konsumentenschutz gegen die hinter der Mehrwertnummer stehende Firma auf Unterlassung.

Vom Netzbetreiber rückerstatten lassen

Das Verfahren ist am Landesgericht Innsbruck anhängig. Gegen die zu Unrecht eingeforderten Beträge können Kunden laut VKI schriftlich beim Netzbetreiber Einspruch erheben und die Rückerstattung fordern. Eine regelmäßige Überprüfung der Einzelgesprächsnachweise sei ratsam.

Laut Telekommunikationsgesetz [TKG] ist die Zusendung von Werbe-SMS ohne vorherige Einwilligung des Empfängers verboten. Ausgenommen sind unter gewissen Umständen solche Zusendungen aus einer bestehenden Geschäftsbeziehung heraus.

(APA)