"Link-Abkassierer" will vor den EuGH
Der Wetterinformationsdienstleister Meteodata hat ein möglicherweise entscheidendes Verfahren vor dem OGH verloren.
Der Antrag auf Einstweilige Verfügung, die oberösterreichische Baufirma Bernegger Bau dürfe in ihre Website keine Wetterkarten von Meteodata.at mittels Frame einbinden, wurde in letzter Instanz zurückgewiesen.
Theoretisch könnte Meteodata zwar am Hauptverfahren festhalten, auf Grund der auch inhaltlich ausführlichen Begründung des nun vorliegenden OGH-Beschlusses scheint das jedoch wenig aussichtsreich.
Der OGH führt im nun bekannt gewordenen Beschluss vom 17.12.2002, 4 Ob248/02b aus, dass der Aufruf der Wetterkarten durch den jeweiligen User erfolge. Das ist "eine Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch des Nutzers, die als freie Werknutzung zulässig" ist, so der OGH.
Ebenso sei die erfolgte Linksetzung weder sittenwidrig noch wettbewerbswidrig. Auch eine unzulässige Werkbearbeitung der Ausgangsseite liegt demnach nicht vor, da es sich bei der Meteodata-Site um kein Werk im Sinne des UrhG handelt ¿ das Design ist demnach zu alltäglich. "Dass der Klägerin möglicherweise Werbeeinnahmen entgehen", ist nur "ein unbeabsichtigter Nebeneffekt des [...] verfolgten Ziels, dem Nutzer der Site die gesuchten Informationen schnell und übersichtlich zu präsentieren", heißt es weiter in dem
Beschluss.Unbeliebte Aktion
Meteodata hat sich in den vergangenen Jahren bei Hunderten Usern und Website-Betreibern unbeliebt gemacht, indem diesen überraschend Rechnungen über höhere Beträge ins Haus flatterten.
Den Angeschriebenen wurde vorgeworfen, Urheberrechte des Wetterinformationsanbieters durch Einbindung von Wetterkarten in Websites oder auch nur durch das Legen direkter Links auf Wetterkarten [Deep Linking] verletzt zu haben.
Eine unbekannte Anzahl von Rechnungsempfängern hat sich einschüchtern lassen und bezahlt.
Mehrere Website-Betreiber in Österreich, Deutschland und der Schweiz wurden verklagt, der Gesamtstreitwert beträgt mehrere Mio. Euro. Die Betroffenen hoffen nun auf ein Ende der Flut von Rechnungen, juristischen Drohungen und Klagen. Da nur natürliche Personen Urheber sein können, ist auch unklar, ob überhaupt Urheberrechte an den Wetterkarten bestehen.
Abkassieren für HyperlinksMeteodata uneinsichtig
Die Copyright-Klagen Meteodatas wegen unautorisierter Links haben im letzten Sommer auch zu einer scharfen Reaktion des Internet-Ombudsmannes geführt. Die Forderungen von Meteodata für die unerlaubte Verlinkung mit Wetterkarten des Unternehmens waren demnach "völlig überzogen".
Meteodata-Sprecher Franz verwehrte sich allerdings gegen den Vorwurf, Meteodata betreibe "mutwillige Abkassiererei". Es gehe vielmehr um "Rechnungen für in Anspruch genommene Dienstleistungen".
Im nun vom OGH behandelten Fall hatte Bernegger Bau auf ihrer Website in einer Rubrik namens "Bauwetter" Links zu verschiedenen von Meteodata erstellten Wetterkarten derart gestaltet, dass diese in einem eigenen Frame dargestellt wurden. Unter jeder Karte war ein von Meteodata selbst erstellter, deutlicher Copyright-Vermerk samt Link auf die Meteodata-Site angebracht. Nachdem Bernegger im Dezember 2001 eine Rechnung für Wetterkarten für ein Jahr erhalten hatte, wurden die Bauwetter-Links entfernt. Bezahlt wurde jedoch nicht. Meteodata klagte und beantragte auch eine Einstweilige Verfügung. Diesem Antrag wurde von erster und zweiter Instanz stattgegeben, der OGH hat den Antrag nach einem außerordentlichen Rekurs von Bernegger Bau jedoch zurückgewiesen. Die Klägerin muss der Beklagten nun Kosten in Höhe von 1.284,46 Euro ersetzen.
Internet-Ombudsmann reitet gegen Meteodata"Sturm der Entrüstung"
Meteodata will den Fall um die Einbindung von Wetterkarten in Frames der Bernegger-Bau-Website jetzt vor den Europäischen Gerichtshof [EuGH] bringen.
Auf Grund der auch inhaltlich ausführlichen Begründung des OGH-Beschlusses hat die Klägerin wenig Aussicht auf Erfolg im Hauptverfahren. Dennoch soll an dem Verfahren festgehalten werden, damit nach der zu erwartenden Niederlage vor den EuGH gezogen werden kann, bestätigte Rene Hellwig von Meteodata: "Wir halten an unserem Standpunkt fest", sagte Hellwig.
In einer schriftlichen Stellungnahme interpretiert Meteodata den Beschluss dahingehend, dass "nun die Situation entsteht, dass jeder diese Wetterkarten in seine Homepage einbauen kann, ohne dafür etwas bezahlen zu müssen". Das Unternehmen wirft den "finanziell wohl gut ausstaffierten Höchstrichtern" vor, "mit diesem Urteil Content-Dieben Tür und Tor" zu öffnen.
Das Unternehmen geht von "einem Sturm der Entrüstung unter all jenen Anbietern von Internet-Inhalten, die urheberrechtlich geschützte Werke schaffen", aus.
"Wenn man unseren Content bei sich einframt, werden wir das weiter verfolgen", betonte Hellwig. Bezüglich direkter Links auf Wetterkarten in eigenen Fenstern, so genanntem Deep Linking, sieht Hellwig das Problem gelöst: "Seit Oktober wird das nicht mehr weiter verfolgt. Wir schreiben die Personen nur noch an, dass wir das nicht wünschen."
