Rambus gegen Infineon
Der Münchener Chiphersteller Infineon hat in dem seit Jahren andauernden Patent-Rechtsstreit mit dem US-Konkurrenten Rambus vor einem US-Gericht einen Rückschlag einstecken müssen.
Das US-Berufungsgericht hob ein früheres Urteil einer niedrigeren Instanz wieder auf, das zu Gunsten Infineons ausgefallen war. Nach Angaben des Gerichts vom Mittwoch hätten sich die Richter damals geirrt und die vorgelegten Beweise hätten Teile der Entscheidung nicht gedeckt.
Die Technologiefalle
In dem Patentstreit geht es um Schutzrechte für Technologien für
die Herstellung von Speicherchips, die der US-Hersteller durch
Infineon und andere Unternehmen verletzt sieht. Die Beschuldigten
hingegen werfen Rambus vor, das Unternehmen habe die Chiphersteller
mit einem Trick dazu gebracht, diese Technologien anzuwenden.
RambusInfineon schweigt
Eine Sprecherin von Infineon wollte sich in München unmittelbar nach der Gerichtsentscheidung zunächst nicht äußern. Das Verfahren gegen Infineon ist das erste in einer ganzen Reihe von Prozessen, in denen Rambus versucht, Kompensation für angebliche Patentrechtsverletzungen zu erhalten.
Im Mai 2001 hatte sich Infineon vor einem US-Gericht mit einer Klage gegen Rambus durchgesetzt. Das Unternehmen war daraufhin wegen Betrugs zu einer Strafe von 3,5 Millionen USD verurteilt worden. Infineon hatte argumentiert, Rambus habe in den 90er Jahren bestimmte Patentanträge nicht wie erforderlich öffentlich gemacht.
