"Mehr Sicherheit" für Polizeidatenbank
Das Innenministerium hat am Montag eine neue Version des Elektronischen Kriminalpolizeilichen Informationssystems EKIS vorgestellt.
Um Missbrauch künftig zu verhindern, wurde die Polizeidatenbank mit fünf Sicherheitsmechanismen versehen. Innenminister Ernst Strasser und Erik Buxbaum, Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit, präsentierten am Montag bei einer Pressekonferenz die Version EKIS 0.1.
Online-Protokoll für jeden Zugriff
"Wir haben eine Reihe von Sofortmaßnahmen ergriffen und eine
Weiterentwicklung des Systems vorangetrieben", betonte Strasser. So
werde seit 1. Oktober bei jedem Zugriff ein Online-Protokoll
erstellt. Weiters wählt ein Zufallsgenerator wöchentlich fünf
Dienststellen aus, deren Abfragen auf ihre Rechtmäßigkeit von
Datenschutzbeauftragten überprüft werden.
März 2001: Wie Strasser EKIS reformieren willKontrolle der Zugriffsberechtigung
Ebenso kontrolliert die Dienststelle die Zugriffsberechtigung. Strasser: "Damit ist gewährleistet, dass jeder Bedienstete nur jene Berechtigungen besitzt, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt."
Ein Lernprogramm soll es zukünftigen Anwendern ermöglichen, sich Grundwissen über EKIS sowie über die Datenschutzbestimmungen anzueignen. Als Grundlage für eine Zugriffsberechtigung gilt es, eine Online-Prüfung zu absolvieren. Darüber hinaus wurde eine Trainingsumgebung geschaffen, damit nicht mehr mit Echtdatensätzen geübt werden muss.
2001: Knapp 50 Mio. Anfragen
In dem System sind unter anderem Strafregister, Fahndungsdateien, der kriminalpolizeiliche Aktenindex, das Fingerabdrucksystem und die DNA-Datenbank enthalten. 2001 wurden fast 50 Millionen Anfragen [94 pro Minute] gestellt - zum Vergleich: 1979 waren es 3,2 Millionen Zugriffe.
Neben dem EKIS gibt es noch das Fremdeninformationssystem [FIS], das Zentrale Melderegister [ZMR] und das Zentrale Waffenregister.
