07.10.2002

VERSION 0.1

Bildquelle: PhotoDisc

"Mehr Sicherheit" für Polizeidatenbank

Das Innenministerium hat am Montag eine neue Version des Elektronischen Kriminalpolizeilichen Informationssystems EKIS vorgestellt.

Um Missbrauch künftig zu verhindern, wurde die Polizeidatenbank mit fünf Sicherheitsmechanismen versehen. Innenminister Ernst Strasser und Erik Buxbaum, Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit, präsentierten am Montag bei einer Pressekonferenz die Version EKIS 0.1.

Kontrolle der Zugriffsberechtigung

Ebenso kontrolliert die Dienststelle die Zugriffsberechtigung. Strasser: "Damit ist gewährleistet, dass jeder Bedienstete nur jene Berechtigungen besitzt, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt."

Ein Lernprogramm soll es zukünftigen Anwendern ermöglichen, sich Grundwissen über EKIS sowie über die Datenschutzbestimmungen anzueignen. Als Grundlage für eine Zugriffsberechtigung gilt es, eine Online-Prüfung zu absolvieren. Darüber hinaus wurde eine Trainingsumgebung geschaffen, damit nicht mehr mit Echtdatensätzen geübt werden muss.

2001: Knapp 50 Mio. Anfragen

In dem System sind unter anderem Strafregister, Fahndungsdateien, der kriminalpolizeiliche Aktenindex, das Fingerabdrucksystem und die DNA-Datenbank enthalten. 2001 wurden fast 50 Millionen Anfragen [94 pro Minute] gestellt - zum Vergleich: 1979 waren es 3,2 Millionen Zugriffe.

Neben dem EKIS gibt es noch das Fremdeninformationssystem [FIS], das Zentrale Melderegister [ZMR] und das Zentrale Waffenregister.